Ihre Idee für die Zukunft von Osterhofen!

Ihre Idee für die Zukunft von Osterhofen!

Rahmenprogramm am Osterhofener Martinimarkt:

  • Verlosung von 30 bratfertigen Gänsen durch das OHO-Stadtmarketing (Gewinner werden postalisch benachrichtigt)
  • Teilnehmerkarten gibt es kostenlos in den teilnehmenden Betrieben bzw. ganztägig am Martinimarkt 
  • Anmeldung und Abgabe-Möglichkeit je eines Kinderstiefels für die traditionelle Nikolausstiefel-Suche in den Osterhofener Unternehmen.

Um auch unseren Martinimarkt möglichst angenehm und sicher zu gestalten, sind folgende Maßnahmen einzuhalten:

1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist zu Personen aus fremden Hausständen stets einzuhalten. (Gruppenbildungen vermeiden)

2. Sobald der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, besteht  Maskenpflicht. (medizinisch oder FFP2)

3. Um Kreuzungsverkehr durch unsere Besucher zu vermeiden gibt es auf dem kompletten Marktgelände eine Einbahnstraßen-Regelung. (Bitte der Beschilderung vor Ort folgen)

 

Zur Entzerrung von Besucherströmen, wurde das Marktgelände deutlich vergrößert. Dies gewährleistet bei nahezu jeder Besucherzahl einen sicheren und angenehmen Aufenthalt in unserer Innenstadt.

Alle zum Markttag gültigen Hygienemaßnahmen sind einzuhalten! (Hygienestationen stehen an verschiedenen Orten für Sie bereit)

Die Veranstaltung findet unter der Bedingung der Durchführbarkeit, zum 10.Oktober 2021, statt. (Gültig hierzu ist die tagesaktuelle Infektionsschutzverordnung.)

Corona: Abholservice auch im Einzelhandel

Corona: Abholservice auch im Einzelhandel

Corona: Abholservice auch im Einzelhandel

Der deutschlandweite Lockdown wird von 11.01.2021 auf 31.01.2021 verlängert.

Die Osterhofener Betriebe sind trotzdem für ihre Kunden da. Auch der Corona-bedingt geschlossene Einzelhandel.
Nach Bestellung per Telefon oder E-Mail (z.T. auch Facebook) liefern und verschicken die Betriebe Ware und/oder Gutscheine direkt an ihre Kunden.
Ab Montag, 11.01.21 dürfen Kunden ihre Bestellungen auch selbst im/vor dem Geschäft (Abholschalter oder Abholtheke) abholen.
Dazu notwendig: FFP-Maske und Termin.

Auch bin der Gastronomie gilt weiterhin Bestellung mit anschließender Abholung durch den Kunden (to-go) bzw. Auslieferung durch den Gastronom.

Generell tritt ab Montag, 18.01.21, eine FFP-Maskenpflicht im ÖPNV sowie im ges. Einzelhandel in Kraft. Folglich reicht auch beim Einkauf im Supermarkt oder beim Metzger/Bäcker fortan eine Community-Maske nicht mehr aus.

(zum Vergrößern der Listen mit den Betrieben, die in Osterhofen Bestell- & Abholservice od. Lieferservice anbieten, bitte auf die folgenden Bilddateien klicken)

Öffnung trotz Lockdown 

Einzelhandelsbetriebe mit Ladengeschäft und Dienstleister, die soz. systemrelevant und für die Grundversorgung der Bevölkerung zuständig sind, bzw. Dinge des alltäglichen Bedarfs anbieten, sind nicht von den Lockdown-Einschränkungen betroffen.

Diese Betriebe dürfen selbst im Katastrophenfall offen bleiben und sind in der Regel zu den üblichen Öffnungszeiten für die Kundschaft da. – Natürlich gelten aber auch hier die Corona-AHA-Regeln, insbesondere Masken-Pflicht. Ab 18.01.2021 geht Letztere in Bayern sogar in eine FFP2-Maskenpflicht über.

Öffnen, betrieben und ausgeführt werden dürfen, u.a. (lt. Positiv-Liste des bayer. Gesundheitsministeriums):