Corona: Abholservice auch im Einzelhandel

Der deutschlandweite Lockdown wird von 11.01.2021 auf 31.01.2021 verlängert.

Die Osterhofener Betriebe sind trotzdem für ihre Kunden da. Auch der Corona-bedingt geschlossene Einzelhandel.
Nach Bestellung per Telefon oder E-Mail (z.T. auch Facebook) liefern und verschicken die Betriebe Ware und/oder Gutscheine direkt an ihre Kunden.
Ab Montag, 11.01.21 dürfen Kunden ihre Bestellungen auch selbst im/vor dem Geschäft (Abholschalter oder Abholtheke) abholen.
Dazu notwendig: FFP-Maske und Termin.

Auch bin der Gastronomie gilt weiterhin Bestellung mit anschließender Abholung durch den Kunden (to-go) bzw. Auslieferung durch den Gastronom.

Generell tritt ab Montag, 18.01.21, eine FFP-Maskenpflicht im ÖPNV sowie im ges. Einzelhandel in Kraft. Folglich reicht auch beim Einkauf im Supermarkt oder beim Metzger/Bäcker fortan eine Community-Maske nicht mehr aus.

(zum Vergrößern der Listen mit den Betrieben, die in Osterhofen Bestell- & Abholservice od. Lieferservice anbieten, bitte auf die folgenden Bilddateien klicken)

Öffnung trotz Lockdown 

Einzelhandelsbetriebe mit Ladengeschäft und Dienstleister, die soz. systemrelevant und für die Grundversorgung der Bevölkerung zuständig sind, bzw. Dinge des alltäglichen Bedarfs anbieten, sind nicht von den Lockdown-Einschränkungen betroffen.

Diese Betriebe dürfen selbst im Katastrophenfall offen bleiben und sind in der Regel zu den üblichen Öffnungszeiten für die Kundschaft da. – Natürlich gelten aber auch hier die Corona-AHA-Regeln, insbesondere Masken-Pflicht. Ab 18.01.2021 geht Letztere in Bayern sogar in eine FFP2-Maskenpflicht über.

Öffnen, betrieben und ausgeführt werden dürfen, u.a. (lt. Positiv-Liste des bayer. Gesundheitsministeriums):