Corona: In Osterhofen kaufe ich weiterhin ein

Corona: In Osterhofen kaufe ich weiterhin ein

Corona: In Osterhofen kaufe ich weiterhin ein

Die Osterhofener Betriebe freuen sich jetzt mehr denn je über Ihren Besuch, Ihre Bestellung oder Ihre Gutschein-Aufträge.
Unterstützen Sie auch in der Zeit des deutschlandweiten Lockdowns „Light“ ab 02. November Ihr Lieblingsgeschäft, Ihr Lieblingslokal ums Eck oder den Handwerker und Dienstleister Ihres Vertrauens. Ihr Ort, Ihre Heimat braucht Sie.

Bereits heute an Nikolaus und Weihnachten denken. Auch vor Ort können Sie hinsichtlich Geschenken fündig werden.
Schon geschaut? – Nachfragen und informieren kostet nichts.
Gutschein-Ausstellungen sind selbst kurzfristig und via telefonischen Anruf möglich.

Nikolausstiefel-Suche

Nikolausstiefel-Suche

Nikolausstiefel-Suche

Aufgrund des erneuten, deutschlandweiten Lockdowns ab Montag, 02. November 2020, wird die Stiefel-Annahme ab sofort gestoppt, also nicht wie geplant, am 2. und 9.11. fortgeführt! 
Nur die bis dato abgegebenen Stiefel nehmen an der diesjährigen Aktion teil. Es tut uns sehr leid. Wir bitten alle Kinder und Erziehungsberechtigten um Verständnis und rufen schon jetzt zur Teilnahme im Jahr 2021 auf!

Aller Corona-Einschränkungen zum Trotz, findet von Ende November bis Anfang Dezember 2020 die 3. Nikolausstiefel-Suche für Kinder in den Osterhofen Geschäften und Schaufenstern statt!

Da es dieses Jahr keinen Martinimarkt mit verkaufsoffenem Sonntag in Osterhofen gibt, dürfen sich interessierte Kinder an drei Wochenmarkt-Tagen für die Suche anmelden. Je ein Kinderstiefel (z.B. Winter- oder Gummistiefel) kann an folgenden Montagen abgegeben werden: Montag, 26. Oktober, Montag, 02. November oder Montag, 09. November je ab 9.30 Uhr im OHO-Pavillon beim Stadtplatz-Brunnen.

Nach Füllung der abgegebenen Kinderstiefeln mit Süßigkeiten von der Rewe Merzbach OHG in der Industriestraße, werden die fertigen Nikolaus-Stiefel auf rund 25 Geschäfte im Stadtzentrum verteilt.

Von Dienstag, 24. November, bis Montag, 07. Dezember, haben die max. 100 Kinder im Alter von bis zu 10 Jahren Gelegenheit, ihren Stiefel in einem der jeweiligen Schaufenster oder Kassenbereiche zu finden (siehe Liste anbei – zum Vergrößern anklicken). Wer seinen rechtmäßigen Schuh entdeckt, darf ihn sogleich mitnehmen und den Inhalt vernaschen.

Das Stadtmarketing weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Suche Eltern selbst für ihre teilnehmenden Kinder haften.

Gänse-Verlosung

Gänse-Verlosung

Gänse-Verlosung

Die Gewinner 2020…
via Los: 

H. Zelzer, S. Schönfeld, I. Einhellinger, T. Straub alle Osterhofen

J. Müller, Kirchdorf / K. Rudzinski, Arbing / L. Wagner, U‘gessenbach / A. Fürst & I. Dietl, Altenmarkt / M. Metag, Schmiedorf / A. Frank, Kapfing / P. Gerhardinger, Gergweis / M. Kamm, Mühlham / M. Hackl, Anning

W. Goßler, Moos / G. Schiessl, Aholming / S. Lustinec, Buchhofen / S. Englmaier, Vilshofen / T. Haag, Iggensbach / S. Gruner, Wallerfing / A. Schmidbauer, Niederpöring / K. Veitweber & E. Roßmüller, Aldersbach

=> Die Abhol-Gutscheine für die Gans können zw. Montag, 07.12. und Freitag, 11.12.20 im Osterhofener Rathaus abgeholt werden.

und via Glücksrad:

S. Klosterhuber, M. Hierl & A. Kämpfer alle Altenmarkt

W. Neudert, Langenamming / G. Hupack, Gergweis / S. Eiblmeier, Holzhäuser / C. Leschnik, Osterhofen

Aktualisierung: Die Gänse-Verlosung via Glücksrad kann leider am 02.11. und am 09.11. nicht fortgeführt werden. Grund ist der deutschlandweit geltende Teil-Lockdown ab 02.11.20.

Die Abgabe von ausgefüllten, kostenlosen Teilnahmekarten ist jedoch weiterhin möglich.
Einsendeschluss ist Dienstag, 01.12.20. – Rathaus: Stadtplatz 13.


Am Montag, 26. Oktober 2020, startet der OHO e.V. ab 9.30 Uhr im Rahmen des Wochenmarkts auf dem Osterhofener Stadtplatz seine alljährliche Gänseverlosung. Hierzu spendiert das Stadtmarketing 30 bratfertige Gänse des Geflügelhofs Schreiner. Heuer werden die üblichen Martinigänse allerdings zu Weihnachtsgänsen.

Das Glücksrad steht nämlich an drei aufeinanderfolgenden Montagen jeweils ab 9.30 Uhr auf dem Stadtplatz:

  • am 26. Oktober,
  • am 02. November und
  • am 09. November 2020

Einmal Drehen kostet am Glücksrad 2 Euro.

Darüber hinaus kann man sich zusätzlich bis 01. Dezember 2020 kostenlos via Los beteiligen.

Die entsprechenden Teilnahmekarten liegen ab sofort in den Geschäften und im Rathaus auf. Auch im Pavillon mit dem Glücksrad haben Besucher die Möglichkeit eine Karte auszufüllen und in die Losbox zu stecken.

Halloween-Fotowettbewerb

Halloween-Fotowettbewerb

Halloween-Fotowettbewerb

Ganz neu in diesem Jahr ist der Fotowettbewerb für Kinder bis 14 Jahre zu Halloween.

Von 26. Oktober bis 02. November 2020 können die jungen Teilnehmer per E-Mail Fotos an stadtmarketing@osterhofen.de schicken, wie sie Zuhause Kürbisse schnitzen, Gespenster malen oder sich gruselig verkleiden, respektive schminken.

Alle fristgerecht eingegangenen Fotos werden gesichtet und das originellste davon mit Osterhofener Gutscheinkarten im Wert von 100 Euro prämiert sowie veröffentlicht.

Weitere Teilnahmebedingungen siehe Bild anbei – bitte zum Vergrößern anklicken.

Das Stadtmarketing Osterhofen weist alle Eltern und Erziehungsberechtigten der teilnehmenden minderjährigen Kinder darauf hin, dass sie mit der Einsendung eines Fotos, auf dem möglicherweise das Kind zu sehen ist, mit einer späteren Veröffentlichung (darunter Internet, Presse) einverstanden sind.

Kunst im Schaufenster 10.10-24.10.2022

Kunst im Schaufenster 10.10-24.10.2022

Kunst im Schaufenster 2023

Auch 2023 stellen Mitglieder des Osterhofener Künstlervereins d’Leuchtenberger heuer ihre selbst gefertigten Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen und Fotos in den Schaufenstern und Eingangsbereichen zahlreicher Osterhofener Geschäfte & Betriebe aus.

 

In folgenden Unternehmen ist Kunst zu sehen:

OHO-Stammtisch

OHO-Stammtisch

OHO-Stammtisch

Der OHO-Stammtisch findet in der Regel jeden 3. Donnerstag im Monat, abwechselnd in unseren Mitgliedsbetrieben statt.

30.01.25  Altenmarkter Hof

27.02.25 Padu

20.03.25 Aphrodite

22.05.25 Arcobräu Stube

26.06.25 Gasthaus Pirkl

17.07.25 Manzini 

21.08.25 Hotel Gasthaus bayr. Löwe

18.09.25 Mühlhamer Keller

?.10.25 Gasthaus Weber

 

 

 

Osterhofener Sommerschlussverkauf 2020

Osterhofener Sommerschlussverkauf 2020

Osterhofener Sommerschlussverkauf 2020

Trotz Corona-Virus und Lockdown Sommerschlussverkauf bei den Osterhofener Einzelhändlern

Am 01. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer zugunsten der Verbraucher von 19% auf 16% und ermäßigt von 7% auf 5% gesenkt.

Anlass genug, sich nun auf in die Läden zu machen und endlich die im März und April aufgrund von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen nicht möglichen Einkäufe nachzuholen. Wen das noch nicht ganz überzeugen kann, der kommt gewiss spätestens dann in Shoppinglaune, wenn die Preise purzeln und die Einzelhändler den Rotstift bei den Frühjahrs- und Sommerkollektionen ansetzen. Dann ist Sommerschlussverkaufszeit in Osterhofen.

Größtenteils starten die örtlichen Geschäfte heuer etwas später in den Sale. Ab Mitte oder Ende Juli werden die meisten Händler, gerade im Mode- und Schuhbereich, reduzieren. Vereinzelte starten gar erst Mitte August. In diesem Fall können Kunden aber dann bis in den September hinein nach Rabatten Ausschau halten und hoffentlich das ein oder andere Schnäppchen ergattern.

Auch Dienstleister und Händler anderer Branchen beteiligen sich, ob aus Solidarität zum klassischen Einzelhandel, oder weil sie Ihren Kunden mit Gratiszugaben oder Probierangeboten über einen gewissen Zeitraum etwas Gutes tun wollen, am stadteigenen Schlussverkauf.
Im Regelfall hängen die teilnehmenden Betriebe entsprechende Aktionsplakate auf und bereiten Rabatttische oder –ständer vor. Dennoch dürfen sich Kunden gerne jederzeit nach besonderen SSV-Aktionen und Schmankerln erkundigen.

OHO führt nebenbei wieder ein SSV-Gewinnspiel durch, bei dem Kunden mit etwas Glück 2x 50€ in Form von Osterhofener Gutscheinkarten gewinnen können. Kostenlose Teilnahmekarten liegen in den teilnehmenden Osterhofener Unternehmen auf und müssen nach dem Ausfüllen lediglich von einem davon abgestempelt werden. Alle bis Ende August 2020 eingegangenen Karten mit einem Firmenstempel nehmen an der Verlosung teil, bei der im September dann die zwei Gewinner ermittelt und telefonisch benachrichtigt werden.

Teilnehmer des Summer-Sales 2020 sind u.a. folgende OHO-Betriebe:
(den jeweiligen SSV-Zeitraum (überwiegend ab Mitte/Ende Juli) gestaltet jedes Geschäft individuell, Infos siehe Anzeigen/Aushänge/Schaufenster)

Corona: Ich kaufe daheim in Osterhofen

Corona: Ich kaufe daheim in Osterhofen

Corona: Ich kaufe daheim in Osterhofen

Mit Wieder-Eröffnung der Fitnessstudios und Tanzschulen am 08. Juni 2020 und dem städtischen Freibad am 10. Juni, sind nun wieder alle Betriebe in Osterhofen für ihre Kunden da und zu den jeweiligen Öffnungszeiten stationär zugänglich.

Viele Geschäfte und Gaststätten bieten nicht nur persönlichen Service mit Beratung im Unternehmen an, sondern geben ihren Kunden weiterhin Gelegenheit zur Bestellung – sei es telefonisch, per E-Mail oder die betriebseigene Homepage „click-and-collect“ – mit anschließender Abholung. Vereinzelt wird sogar frei Haus geliefert oder nach Möglichkeit per Post verschickt. 


 

Unterstütze dein Lieblingsgeschäft, deine Lieblingsgastronomie und kaufe oder bestelle vor Ort, daheim in Osterhofen.

Auch Geschenkgutscheine stellt dir jedes Unternehmen sehr gerne mit deinem Wunschbetrag aus. Natürlich kannst du für deinen Einkauf oder deine Bestellung in der Osterhofen Geschäfts- und Gastrowelt auch fast überall unsere Osterhofener Gutscheinkarte im Wert von 10€ verwenden.

Eine Liste mit zahlreichen Osterhofener Betrieben sowie ihren Kontaktdaten, Öffnungszeiten und Standorten findest du hier: OHO-Mitgliedsbetriebe

Corona: Geschäfte wieder geöffnet

Corona: Geschäfte wieder geöffnet

Corona: Geschäfte wieder geöffnet

Am Montag, 20. April, durften Gärtnereien, Baumärkte und Gartencenter als erste wieder ihre Türen öffnen. Eine Woche später, ab 27. April, war es dann auch allen anderen Betrieben im Einzelhandel wieder erlaubt, ihre Ladengeschäfte aufzusperren und Kunden zu empfangen. Seit Mittwoch, 29. April, ist es allen großflächigen Handelsgeschäften möglich, zumindest auf 800 qm wieder zu verkaufen.

Voraussetzung für die Wieder-Öffnung des Handels im Nonfood-Bereich, aber auch die Weiter-Öffnung der Grundversorger, wie Supermärkte, das Lebensmittelhandwerk, die Drogerien und Apotheken sowie Tankstellen und SB-Waschstationen, ist nun das Tragen einer sog. Alltags-/Community-Maske, sprich eines Schutzes von Mund und Nase durch Kunden gleichsam wie Personal. Darüber hinaus muss auf einen nötigen Sicherheitsabstand von mind. 1,50 m geachtet, regelmäßig Hände gewaschen und desinfiziert sowie die Husten- und Niesetikette eingehalten werden. 

Buchstabenquiz Knobel den OHO-Betrieb

Buchstabenquiz Knobel den OHO-Betrieb

Ablauf und Teilnahmebedingungen für das online- Buchstabenquiz – „Knobel den OHO-Betrieb“ 

 

Veranstalter 

Das Gewinnspiel „Knobel den OHO-Betrieb“ führt der OHO e.V.-Stadtmarketing Osterhofen, Stadtplatz 13, 94486 Osterhofen durch.

 

Start und Dauer 

Bei o.g Gewinnspiel handelt sich um ein vom OHO e.V. erfundenes Rätsel.

Das Gewinnspiel mit Verlosung dauert voraussichtlich 1 Monat lang (Ende KW13 – Ende KW18), von Samstag, 28. März 2020, bis Sonntag, 03. Mai 2020. Es steht in keiner Verbindung zu Facebook oder sonstigen sozialen Netzwerken. Folglich wird es von keinem dieser sozialen Netzwerke beeinflusst, unterstützt oder finanziert.

In besagtem Monat (April 2020) stellt der OHO e.V. jede Woche (sonntags – ausgenommen Start = Samstag, 28.3.20) eine Knobel-Aufgabe online, für deren Lösung man insgesamt eine Woche lang Zeit hat.

Der OHO e.V. behält sich das Recht vor, die Gewinnspiel-Dauer ohne Angabe eines Grundes zu verkürzen oder aber zu verlängern.

 

Inhalt 

Im Rahmen der Knobelaufgabe müssen die Teilnehmer pro Woche 2 Betriebe mitsamt Standort/Ortsteil erraten. Die Anzahl der gesuchten Betriebe kann bei Bedarf beliebig erhöht werden.

Der OHO e.V. stellt hierzu die einzelnen Buchstaben, die die gesuchten Firmennamen und dazugehörigen Ortsnamen ergeben, bunt durcheinander gemischt online.

Besteht der gesuchte Firmenname aus mehreren Wörtern, wird die entsprechende Anzahl mitgeteilt.

Die Buchstaben des Ortsnames/des Firmensitzes werden darüber hinaus immer am Schluss in einem separaten Wort durchgemischt. Auch das wird pro Runde erwähnt.

 

Preis / Gewinn 

Der OHO e.V. verlost im Rahmen des Gewinnspiels wöchentlich (voraussichtlich sonntags) zwei Osterhofener Gutscheinkarten à 14€ an einen Gewinner/in. – Dies ergibt nach Gewinnspiel-Abschluss Anfang Mai insgesamt 5x 2 Stück im Gesamt-Wert von 140€.

Eine Barauszahlung bzw. der Eintausch der Karten gegen Bargeld im Osterhofener Rathaus oder in anderen Gutscheinkarten-Verkaufsstellen ist in keinem der beiden Fälle möglich.

 

Teilnahme 

Das Gewinnspiel ist kostenlos und an keinen Kauf oder sonstige kostenträchtige Verpflichtungen gebunden.

Darüber hinaus findet das Gewinnspiel nur online statt. Teilnehmer müssen über einen eigenen Account im sozialen Netzwerken Facebook oder aber über eine eigene E-Mail-Adresse verfügen.

Eine Teilnahme wird gültig, wenn unter den wöchentlichen Aufruf/Gewinnspiel-Beitrag (original, KEINE geteilte Variante) des OHO e.V. auf der vereinseigenen Facebook-Seite ein Kommentar (sprich die richtigen Lösungswörter) geschrieben oder aber während des wöchentlichen Aufrufs des OHO e.V. eine E-Mail mit den Lösungswörtern an stadtmarketing@osterhofen.de gerichtet wird.

  • Bei einer Teilnahme via E-Mail ist zum Zweck der Gewinner-Bekanntgabe die Angabe von Vor- und Zuname erforderlich, insofern diese in der E-Mail-Adresse selbst nicht ersichtlich werden.
  • Bei einer Teilnahme auf Facebook ruft der Teilnehmer folgende OHO-Fanseite auf: https://www.facebook.com/stadtmarketing.osterhofen/

 

Bitte beachten: 

Der Kommentar, sprich das Schreiben des Lösungsvorschlags unter den OHO-Gewinnspiel-Beitrag auf Facebook ist öffentlich und kann mitsamt Facebook-Namen des Teilnehmers von Dritten eingesehen werden. Je nach Privatsphäre-Einstellungen der Teilnehmer können Dritte ggf. auch den Facebook-Account dieser einsehen. Darüber hinaus bleibt der getätigte Kommentar öffentlich lesbar bzw. gespeichert, es sei denn der OHO e.V. löscht in Zukunft seinen eigenen Beitrag mitsamt den Antworten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dieses Vorgehen jedoch nicht vorgesehen.

Mit der Veröffentlichung eines Kommentars bzw. dem Versand einer E-Mail ist der Teilnehmer mit dem Ablauf und den Bedingungen des Gewinnspiels einverstanden.

 

Beschränkungen und Ausschluss 

Teilnehmer am Gewinnspiel müssen mindestens 16 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Ausgeschlossen sind Inhaber sowie Ehegatten von OHO-Mitgliedsbetrieben bzw. Vorstandsmitglieder von OHO-Mitgliedsvereinen und OHO-Privatmitglieder (siehe: https://stadtmarketing-osterhofen.de/mitglieder/). Der Gewinn wird dem unberechtigten Teilnehmer in diesem Falle aberkannt!

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist pro Person und Kanal (E-Mail und soziales Netzwerk) einmal in der Woche möglich.

Hinterlässt ein Teilnehmer in einer Woche mehrere Kommentare unter dem jeweiligen Gewinnspiel-Beitrag von OHO oder schickt er mehrere E-Mails, zählt jeweils nur die erst geschriebene Lösung.

Gewertet werden für die wöchentliche Auslosung (insgesamt fünf bis Anfang Mai) jeweils die Teilnehmer-Beiträge/E-Mails, die je von Sonntagabend der alten Woche bis Sonntagmittag der neuen Woche abgegeben worden sind. (Ausnahme: Startwoche – das Gewinnspiel startet in der KW 13 schon am Samstagmittag, 28.03.20.)

Personen, die Kommentare/E-Mail mit unangebrachtem/beleidigendem Inhalt oder Inhalten, die nichts mit dem Gewinnspiel zu tun haben, versenden, werden ohne Ankündigung von der Teilnahme ausgeschlossen und entsprechende Inhalte gelöscht.

 

Ermittlung des Wochengewinners und Bekanntgabe 

Pro Woche wird immer sonntags ab 12 Uhr (das erste Mal am 05. April, das voraussichtlich letzte Mal am 03. Mai) unter allen Teilnehmern und unter Ausschluss der Öffentlichkeit und per Zufallsprinzip ein Gewinner ausgelost und öffentlich bekannt gegeben.

Der Wochengewinner wird dabei erst via privater Facebook-Nachricht oder E-Mail von OHO verständigt und gefragt, ob er mit einer Veröffentlichung einverstanden ist. Ist dies der Fall, erscheint der Name des Gewinners anschließend – spätestens am Folgetag der Auslosung – in einem separaten öffentlichen Beitrag.

Meldet sich der Gewinner nicht bis zum Folgetag, wird erneut ausgelost und ein anderer Teilnehmer zum Gewinner ernannt.

Der Rechtsweg ist jeweils ausgeschlossen. Pro Teilnehmer ist je nur ein Wochengewinn möglich.

 

Preisübergabe 

Die insgesamt 5 Preise überreicht der OHO e.V. nach Abschluss des Knobel-Rätsels gemeinsam an alle Gewinner im Rathaus. Sollte die gemeinsame Preisübergabe aus einem unbestimmten Grund nicht stattfinden können, behält sich der OHO e.V. das Recht vor, die Preise per Post zu verschicken.

Bei der finalen Preisübergabe im Rathaus macht der OHO e.V. ein gemeinsames Foto von den anwesenden Gewinnern bzw. deren Vertretern. Dieses wird im Anschluss daran auf der OHO-Homepage sowie den vereinseigenen Fanseiten in Facebook und Instagram mit Vor- und Zuname der abgebildeten Personen veröffentlicht.

Nach Möglichkeit erscheint das Gewinnerfoto mit Vor- und Zuname der abgebildeten Personen auch in der örtlichen Tagespresse.

 

Sonstige Rechte 

Der OHO e.V. kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit anpassen sowie das beschriebene Gewinnspiel vorzeitig abbrechen.

Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass eine Registrierung und somit alle Aktionen in sozialen Netzwerken in eben diesen sichtbar sind und gespeichert werden. Der OHO e.V. speichert außerhalb von Facebook und der Vereinshomepage keine personenbezogenen Gewinnerdaten. Davon ausgenommen ist das bei der Preisübergabe gemachte Foto der 5 Gewinner, das mit Vor- und Zunamen des Abgebildeten verarbeitet wird.

Die einzelnen Gewinner können jederzeit eine Löschung des Fotos –insofern online möglich- einfordern und eine weitere/künftige Nutzung untersagen.

Grundsätzlich können Teilnehmer ihre Teilnahme jeweils bis Sonntagmittag (12 Uhr) widerrufen bzw. ihre Kommentare selbst löschen. Bereits beim OHO e.V. eingegangene Teilnahme-E-Mails können nicht zurückgeholt werden.

Corona: Bestellservice

Corona: Bestellservice

Corona: Bestellservice

Betriebe zur Grundversorgung: Angebot von Waren oder Leistungen des alltäglichen Bedarfs

Öffnung weiterhin zu den üblichen Zeiten erlaubt: je nach Betrieb Anpassung der Öffnungszeiten an die Nachfrage; z.T. sogar (Vor-)Bestellung und Lieferung möglich, bei Bedarf unbedingt vorherige telefonische Kontaktaufnahme nötig

Einzelhandel des nicht-alltäglichen Bedarfs: nun Angebot von Bestellservice (via Tel./E-Mail/web-shop)

ab 18.03. wg. Katastrophenfall in Bayern leider geschlossen; ABER: größtenteils telefonische Erreichbarkeit und Bestellung mit Waren-Lieferung (kontaktlos) oder Waren-Versand möglich; bei der Gastronomie zusätzlich Möglichkeit von to-go/Abholung

Dienstleister und Büros: Angebot von Information & Beratung (via Tel./E-Mail)

wg. Katastrophenfall in Bayern ab 17./18.03. zwar i.d.R. geöffnet,
ABER: möglichst kein Publikumsverkehr, z.B. nur nach terminlicher Vereinbarung und Vorkehrungen; 
grundsätzlich gilt: Büros besetzt und zu den üblichen Zeiten erreichbar (Telefon od. E-Mail)

Handwerk, Werkstätten, Industrie, sonst. Dienstleister: größtenteils normaler Betrieb

wg. Katastrophenfall in Bayern seit 17./18.03. zwar geöffnet,
ABER: möglichst wenig Publikumsverkehr / Kundenkontakt nur unter Vorkehrungen (Desinfektion/Abstand);
grundsätzlich gilt: normaler Betrieb, Beauftragung und Durchführung möglich

Katastrophenfall mit Ausgangsbeschränkungen in Bayern aufgrund von Cornavirus Covid-19 (befristet bis 19. April):

Wegen der Anordnungen und Einschränkungen bei Einzelhandel und Gastronomie durch das bayerische Kabinett, bieten ab 17.03. bzw. 18.03.2020 mehrere Osterhofener Geschäfte, Dienstleister, aber auch Gaststätten (to go) ihren Kunden bis auf Weiteres Informationen und Beratungen und/oder Bestellungen via Telefon, E-Mail oder die eigene Homepage an.

Auf diesem Weg georderte Ware kann entweder vor der Laden-/Lagertür abgeholt werden oder aber wird vom Betrieb geliefert bzw. je nach Möglichkeit (Größe, Gewicht) verschickt.

Bitte nehmen Sie bei Interesse und Bedarf direkt Kontakt zum Wunsch-Betrieb auf. Am besten per Telefon oder E-mail! => siehe hierzu OHO-Mitglieder-Liste

Vermeiden Sie es unbedingt, die Betriebe persönlich aufzusuchen, es sei denn Sie haben einen Termin vereinbart oder aber das Geschäft vertreibt Waren der Grundversorgung/des alltäglichen Bedarfs. Ab 21.03. dürfen auch keine Gastronomien mehr besucht werden. Ausnahmen: to-go, drive-in

Verzichten Sie in dieser Ausnahmesituation in Supermärkten und Drogerien bitte sowohl auf ausgiebige Shoppingtage mit der gesamten Familie, als auch auf Hamsterkäufe und versuchen Sie stets Abstand zu Ihren Mitmenschen bzw. den dort Beschäftigen zu halten! 

Bitte unterstützen Sie die Osterhofener Betriebs-, Gastro- und Geschäftswelt und bleiben Sie ihnen während und auch nach der Corona-Krise treu. Inhaber und Mitarbeiter danken es Ihnen.

Bis dahin, bleiben Sie gesund!

(weitere Informationen zu den einzelnen Betrieben siehe bitte unten)

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Gastronomien - Gaststätten und Cafés: (bitte zum Öffnen rechts auf das + klicken)

ab 21.03. wg. bayernweiter Ausgangsbeschränkung NICHT mehr geöffnet:
=> Ausnahmen: to go, drive in oder Lieferungen

Ab 21.03. nur noch telefonische (Vor-)Bestellung mit Abholung/Lieferung bzw. to-go möglich:

  • Altenmarkter Hof 

Montag, Donnerstag – Sonntag jeweils mittags 11-14 Uhr und abends 17-20 Uhr

  • Restaurant Elia 

Montag bis Sonntag jeweils abends 17-21 Uhr, Sonntag zusätzlich mittags 12-14 Uhr

  • Restaurant Aphrodite (ab 04.04.20)

Dienstag bis Sonntag jeweils abends 17-20:30 Uhr, Samstag und Sonntag/Feiertag zusätzlich mittags 11:30-14 Uhr

  • Arcobräu Stuben (ab 01.04.20)

Mittwoch bis Sonntag jeweils abends 17-20.30 Uhr, Mittwoch bis Freitag sowie Sonntag jeweils zusätzlich mittags 11-14 Uhr

  • Bayrischer Löwe (ab 05.04.20)

Montag bis Donnerstag jeweils abends 17-19.30 Uhr, Sonntag nur mittags 11-14 Uhr

  • Landgasthof Weber (ab 07.04.20)

Dienstag bis Sonntag jeweils abends 17-20 Uhr, Dienstag bis Freitag jeweils zusätzlich 11-13 Uhr und Sonntag/Feiertag 11-14 Uhr

  • Manzini Gelateria/Bistro (ab 02.04.20)

Montag und Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils mittags 11-14 Uhr und abends 16-20 Uhr; Samstag und Sonntag jeweils ganztägig von 11-20 Uhr

  • Café Siebenhandl 

Montag bis Freitag jeweils mittags 11-12.30 Uhr (Mittagsgericht auf Vorbestellung)

(Kontaktdaten auf den eigenen Homepages und Facebook-Seiten der Betriebe oder hier unter Mitglieder-Seite)

 

momentan ganz geschlossen sind, daher weder Bestellmöglichkeit, noch to-go-Angebot:

  • Café/Restaurant Pirkl
  • Donaucenter-Schubert
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Einzelhandel des nicht-alltäglichen Bedarfs: (bitte rechts auf das + klicken)

ab 18.03. vorerst für 2 Wochen geschlossen => jedoch ab sofort Info-Telefon zur Beratung oder Bestellung (auch via E-Mail oder betriebseigene Internet-Auftritte)
(Kontaktdaten auf den eigenen Homepages und Facebook-Seiten der Betriebe oder hier unter Mitglieder-Seite)

ab sofort: Bestellservice (telefonisch od. per E-Mail) mit anschließendem Versand oder Lieferung bei:

  • Elektro Thiele
  • Elektro Wiese
  • Euronics Thierfelder
  • Nachreiner Telekommunikation – bzw. bei Verträgen telefonische Beratung
  • Schuhhaus Irber
  • Schuh Liebl
  • Mode-Eck
  • Da Vinci SMARTWEAR
  • Buchhandlung Kemme
  • Weinberger Farbenfachgeschäft
  • Max Alteneder Werkmarkt
  • Hagebaumarkt Osterhofen
  • 1A-Garten Ammer 
  • Gartenparadies CH
  • AVL Linke Campingshop
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Einzelhandel / Großhandel des alltäglichen Bedarfs und der Grundversorgung: (bitte rechts auf das + klicken)

weiterhin Verkauf zu den üblichen Öffnungszeiten
=> verlängerte Öffnungszeiten möglich, auf eigenen Wunsch/Entscheidung des Betriebs

geöffnet sind:

  • Edeka Gotzler, inkl. Post
  • Rewe Uhrich
  • nahkauf Altenmarkt
  • Metzgerei Steinleitner
  • Bäckerei Siebenhandl
  • dm-drogerie markt
  • Müller Drogerie
  • Asam-Apotheke
  • Stadt-Apotheke
  • Löwen-Apotheke
  • Sanitas-Sanitätshaus
  • K.Optik Knollmüller
  • Steinbauer Optik
  • Tank+Plus
  • Tankstelle Frammersberger Göttersdorf
  • Wascharena Osterhofen
  • Banken

weiterhin ausgeliefert wird durch:

  • Getränkeservice Wurm
  • Gößwein-Gas
  • AVL Linke

 

ab Samstag, 21.03.2020, mit der bayernweiten Ausgangsbeschränkung nicht mehr erlaubt: Garten- und Baumärkte:

  • Max Alteneder Werkmarkt
  • Hagebaumarkt Osterhofen
  • 1A-Garten Ammer

Ausnahmen: 

  • Zillinger Bauzentrum (nur noch für Unternehmer/Großkunden/Handwerker)
  • Müller-Baukeramik (nur noch für Unternehmer/Großkunden/Handwerker)
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Einzelhandel des nicht-alltäglichen Bedarfs und Dienstleister mit Publikumsverkehr: (bitte rechts auf das + klicken)

ab 18.03. vorerst für 2 Wochen geschlossen

=> größtenteils nun Angebot von Info-/Service-Telefon durch die Betriebe bzw. bei Handwerksbetrieben, Montagen und Reparaturen weiterhin gewährleistet!

(Kontaktdaten auf den eigenen Homepages und Facebook-Seiten der Betriebe oder hier unter Mitglieder-Seite)

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Zweiter Verschenkemarkt auf dem Stadtplatz

Zweiter Verschenkemarkt auf dem Stadtplatz

Zweiter Verschenkemarkt auf dem Stadtplatz

–ABGESAGT–: Der Frühjahrsputz bzw. das große Ausmisten & Stöbern kann beginnen!
Anstatt wegwerfen, dieses Mal lieber verschenken und wiederverwenden, sprich nachhaltig recyceln.

Denn:
Nach der Premiere vergangenen Herbst, ist der 2. Osterhofener Verschenkemarkt 2020 im Frühjahr geplant.

Was kann man sich unter einem Verschenkemarkt vorstellen?
– im weitesten Sinne ein Flohmarkt von privat zu privat, jedoch OHNE jeglichen Geldfluss.

Wann findet der 2. Verschenkmarkt im Landkreis Deggendorf statt?
– am Samstag, 02. Mai 2020,
– von 10-13 Uhr

Wer kann an diesem Markt teilnehmen?
– grundsätzlich alle Bürger/innen, die etwas zu verschenken haben bzw. gerne anderen eine Freude bereiten sowie natürlich auch alle, die auf der Suche nach etwas Besonderem sind und sich gerne beschenken lassen.
=> Die Teilnahme bedarf keiner Anmeldung.

Wie nimmt man am Verschenkemarkt teil & wie läuft ein derartiger Markt ab?
– VERSCHENKER: man liefert seine „Ware/Geschenke“ zum Osterhofener Stadtplatz und legt oder stellt sie auf dem dortigen Sandplatz (auf dem immer montags Wochenmarkt ist) ab – sollte nach den drei Stunden noch etwas übrig sein, nimmt man die Reste wieder mit nach Hause.
Jeder Verschenker kümmert sich selbst um seinen „Stand“, sprich er präsentiert seine Ware in Kisten/Schachteln, auf Decken/Tüchern oder auf kl. Tischchen, die er selbst mitbringt.
=> Keine Absperrungen oder Reservierungen möglich!

– BESCHENKTER: alle Produkte, die man von 10-13 Uhr auf dem Stadtplatz sieht und die einem gefallen, dürfen kostenlos mitgenommen werden.

Fallen Gebühren an?
– es entstehen keinerlei Kosten, weder für die „Händler/Verschenker“, noch für die „Kunden/Beschenkte“;
also weder Standgebühren, noch Teilnahmegebühren –
weder Warenpreise, noch Eintrittspreise

Was passiert wenn es regnet?
– beim ersten Markt 2019 war ziemlich ungemütliches Wetter, sodass der 2. Markt dieses Jahr nun sicherlich von herrlichem Wetter gesegnet sein wird.

NEUE Anschlagtafel für in Abwesenheit zu Verschenkendes:
– größere Artikel, die verschenkt werden sollen, aber zu sperrig und zu schwer zum Mitbringen sind, können per Foto/Zeichnung beschrieben werden (z.B. anhand eines Plakats/Flyers).
Es steht eine entsprechende Tafel auf dem Stadtplatz zur Verfügung, an die die Flugblätter gehängt werden dürfen.
Bei Interesse notieren sich Beschenkte selbständig die Kontaktdaten der Verschenker und vereinbaren sich einen eigenen Abhol- oder Liefertermin außerhalb des Marktes.

Parken & Anliefern – bitte beachten:
– Der 02.05. ist ein normaler Einkaufstag (gerade nach dem Maifeiertag wird ordentlich was los sein), an dem die Geschäfte und Gastronomie rund um den Stadtplatz ebenso geöffnet haben.
– Darüber hinaus ist der 02.05. der 1. Samstag im Mai, d.h. vereinzelte Osterhofener Geschäfte haben an diesem Tag bis 16 Uhr auf.
– Die Parkplätze im Stadtzentrum dienen den Geschäfts- / Gastronomie- und Markt-Kunden! Sie dürfen nicht als Markt-Standplatz genutzt werden und sollen von den Verschenkern lediglich kurzzeitig zum Anliefern der Waren genutzt werden.
– Langzeitparkplätze befinden sich in der Seewiesen vor der Markus-Stöger-Halle bzw. neben dem Stadion sowie hinter dem Rathaus.
– Im Stadtgebiet gilt die übliche Parkscheibenpflicht.