Osterhofener Sommerschlussverkauf 2020

Osterhofener Sommerschlussverkauf 2020

Osterhofener Sommerschlussverkauf 2020

Trotz Corona-Virus und Lockdown Sommerschlussverkauf bei den Osterhofener Einzelhändlern

Am 01. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer zugunsten der Verbraucher von 19% auf 16% und ermäßigt von 7% auf 5% gesenkt.

Anlass genug, sich nun auf in die Läden zu machen und endlich die im März und April aufgrund von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen nicht möglichen Einkäufe nachzuholen. Wen das noch nicht ganz überzeugen kann, der kommt gewiss spätestens dann in Shoppinglaune, wenn die Preise purzeln und die Einzelhändler den Rotstift bei den Frühjahrs- und Sommerkollektionen ansetzen. Dann ist Sommerschlussverkaufszeit in Osterhofen.

Größtenteils starten die örtlichen Geschäfte heuer etwas später in den Sale. Ab Mitte oder Ende Juli werden die meisten Händler, gerade im Mode- und Schuhbereich, reduzieren. Vereinzelte starten gar erst Mitte August. In diesem Fall können Kunden aber dann bis in den September hinein nach Rabatten Ausschau halten und hoffentlich das ein oder andere Schnäppchen ergattern.

Auch Dienstleister und Händler anderer Branchen beteiligen sich, ob aus Solidarität zum klassischen Einzelhandel, oder weil sie Ihren Kunden mit Gratiszugaben oder Probierangeboten über einen gewissen Zeitraum etwas Gutes tun wollen, am stadteigenen Schlussverkauf.
Im Regelfall hängen die teilnehmenden Betriebe entsprechende Aktionsplakate auf und bereiten Rabatttische oder –ständer vor. Dennoch dürfen sich Kunden gerne jederzeit nach besonderen SSV-Aktionen und Schmankerln erkundigen.

OHO führt nebenbei wieder ein SSV-Gewinnspiel durch, bei dem Kunden mit etwas Glück 2x 50€ in Form von Osterhofener Gutscheinkarten gewinnen können. Kostenlose Teilnahmekarten liegen in den teilnehmenden Osterhofener Unternehmen auf und müssen nach dem Ausfüllen lediglich von einem davon abgestempelt werden. Alle bis Ende August 2020 eingegangenen Karten mit einem Firmenstempel nehmen an der Verlosung teil, bei der im September dann die zwei Gewinner ermittelt und telefonisch benachrichtigt werden.

Teilnehmer des Summer-Sales 2020 sind u.a. folgende OHO-Betriebe:
(den jeweiligen SSV-Zeitraum (überwiegend ab Mitte/Ende Juli) gestaltet jedes Geschäft individuell, Infos siehe Anzeigen/Aushänge/Schaufenster)

Buchstabenquiz Knobel den OHO-Betrieb

Buchstabenquiz Knobel den OHO-Betrieb

Ablauf und Teilnahmebedingungen für das online- Buchstabenquiz – „Knobel den OHO-Betrieb“ 

 

Veranstalter 

Das Gewinnspiel „Knobel den OHO-Betrieb“ führt der OHO e.V.-Stadtmarketing Osterhofen, Stadtplatz 13, 94486 Osterhofen durch.

 

Start und Dauer 

Bei o.g Gewinnspiel handelt sich um ein vom OHO e.V. erfundenes Rätsel.

Das Gewinnspiel mit Verlosung dauert voraussichtlich 1 Monat lang (Ende KW13 – Ende KW18), von Samstag, 28. März 2020, bis Sonntag, 03. Mai 2020. Es steht in keiner Verbindung zu Facebook oder sonstigen sozialen Netzwerken. Folglich wird es von keinem dieser sozialen Netzwerke beeinflusst, unterstützt oder finanziert.

In besagtem Monat (April 2020) stellt der OHO e.V. jede Woche (sonntags – ausgenommen Start = Samstag, 28.3.20) eine Knobel-Aufgabe online, für deren Lösung man insgesamt eine Woche lang Zeit hat.

Der OHO e.V. behält sich das Recht vor, die Gewinnspiel-Dauer ohne Angabe eines Grundes zu verkürzen oder aber zu verlängern.

 

Inhalt 

Im Rahmen der Knobelaufgabe müssen die Teilnehmer pro Woche 2 Betriebe mitsamt Standort/Ortsteil erraten. Die Anzahl der gesuchten Betriebe kann bei Bedarf beliebig erhöht werden.

Der OHO e.V. stellt hierzu die einzelnen Buchstaben, die die gesuchten Firmennamen und dazugehörigen Ortsnamen ergeben, bunt durcheinander gemischt online.

Besteht der gesuchte Firmenname aus mehreren Wörtern, wird die entsprechende Anzahl mitgeteilt.

Die Buchstaben des Ortsnames/des Firmensitzes werden darüber hinaus immer am Schluss in einem separaten Wort durchgemischt. Auch das wird pro Runde erwähnt.

 

Preis / Gewinn 

Der OHO e.V. verlost im Rahmen des Gewinnspiels wöchentlich (voraussichtlich sonntags) zwei Osterhofener Gutscheinkarten à 14€ an einen Gewinner/in. – Dies ergibt nach Gewinnspiel-Abschluss Anfang Mai insgesamt 5x 2 Stück im Gesamt-Wert von 140€.

Eine Barauszahlung bzw. der Eintausch der Karten gegen Bargeld im Osterhofener Rathaus oder in anderen Gutscheinkarten-Verkaufsstellen ist in keinem der beiden Fälle möglich.

 

Teilnahme 

Das Gewinnspiel ist kostenlos und an keinen Kauf oder sonstige kostenträchtige Verpflichtungen gebunden.

Darüber hinaus findet das Gewinnspiel nur online statt. Teilnehmer müssen über einen eigenen Account im sozialen Netzwerken Facebook oder aber über eine eigene E-Mail-Adresse verfügen.

Eine Teilnahme wird gültig, wenn unter den wöchentlichen Aufruf/Gewinnspiel-Beitrag (original, KEINE geteilte Variante) des OHO e.V. auf der vereinseigenen Facebook-Seite ein Kommentar (sprich die richtigen Lösungswörter) geschrieben oder aber während des wöchentlichen Aufrufs des OHO e.V. eine E-Mail mit den Lösungswörtern an stadtmarketing@osterhofen.de gerichtet wird.

  • Bei einer Teilnahme via E-Mail ist zum Zweck der Gewinner-Bekanntgabe die Angabe von Vor- und Zuname erforderlich, insofern diese in der E-Mail-Adresse selbst nicht ersichtlich werden.
  • Bei einer Teilnahme auf Facebook ruft der Teilnehmer folgende OHO-Fanseite auf: https://www.facebook.com/stadtmarketing.osterhofen/

 

Bitte beachten: 

Der Kommentar, sprich das Schreiben des Lösungsvorschlags unter den OHO-Gewinnspiel-Beitrag auf Facebook ist öffentlich und kann mitsamt Facebook-Namen des Teilnehmers von Dritten eingesehen werden. Je nach Privatsphäre-Einstellungen der Teilnehmer können Dritte ggf. auch den Facebook-Account dieser einsehen. Darüber hinaus bleibt der getätigte Kommentar öffentlich lesbar bzw. gespeichert, es sei denn der OHO e.V. löscht in Zukunft seinen eigenen Beitrag mitsamt den Antworten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dieses Vorgehen jedoch nicht vorgesehen.

Mit der Veröffentlichung eines Kommentars bzw. dem Versand einer E-Mail ist der Teilnehmer mit dem Ablauf und den Bedingungen des Gewinnspiels einverstanden.

 

Beschränkungen und Ausschluss 

Teilnehmer am Gewinnspiel müssen mindestens 16 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Ausgeschlossen sind Inhaber sowie Ehegatten von OHO-Mitgliedsbetrieben bzw. Vorstandsmitglieder von OHO-Mitgliedsvereinen und OHO-Privatmitglieder (siehe: https://stadtmarketing-osterhofen.de/mitglieder/). Der Gewinn wird dem unberechtigten Teilnehmer in diesem Falle aberkannt!

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist pro Person und Kanal (E-Mail und soziales Netzwerk) einmal in der Woche möglich.

Hinterlässt ein Teilnehmer in einer Woche mehrere Kommentare unter dem jeweiligen Gewinnspiel-Beitrag von OHO oder schickt er mehrere E-Mails, zählt jeweils nur die erst geschriebene Lösung.

Gewertet werden für die wöchentliche Auslosung (insgesamt fünf bis Anfang Mai) jeweils die Teilnehmer-Beiträge/E-Mails, die je von Sonntagabend der alten Woche bis Sonntagmittag der neuen Woche abgegeben worden sind. (Ausnahme: Startwoche – das Gewinnspiel startet in der KW 13 schon am Samstagmittag, 28.03.20.)

Personen, die Kommentare/E-Mail mit unangebrachtem/beleidigendem Inhalt oder Inhalten, die nichts mit dem Gewinnspiel zu tun haben, versenden, werden ohne Ankündigung von der Teilnahme ausgeschlossen und entsprechende Inhalte gelöscht.

 

Ermittlung des Wochengewinners und Bekanntgabe 

Pro Woche wird immer sonntags ab 12 Uhr (das erste Mal am 05. April, das voraussichtlich letzte Mal am 03. Mai) unter allen Teilnehmern und unter Ausschluss der Öffentlichkeit und per Zufallsprinzip ein Gewinner ausgelost und öffentlich bekannt gegeben.

Der Wochengewinner wird dabei erst via privater Facebook-Nachricht oder E-Mail von OHO verständigt und gefragt, ob er mit einer Veröffentlichung einverstanden ist. Ist dies der Fall, erscheint der Name des Gewinners anschließend – spätestens am Folgetag der Auslosung – in einem separaten öffentlichen Beitrag.

Meldet sich der Gewinner nicht bis zum Folgetag, wird erneut ausgelost und ein anderer Teilnehmer zum Gewinner ernannt.

Der Rechtsweg ist jeweils ausgeschlossen. Pro Teilnehmer ist je nur ein Wochengewinn möglich.

 

Preisübergabe 

Die insgesamt 5 Preise überreicht der OHO e.V. nach Abschluss des Knobel-Rätsels gemeinsam an alle Gewinner im Rathaus. Sollte die gemeinsame Preisübergabe aus einem unbestimmten Grund nicht stattfinden können, behält sich der OHO e.V. das Recht vor, die Preise per Post zu verschicken.

Bei der finalen Preisübergabe im Rathaus macht der OHO e.V. ein gemeinsames Foto von den anwesenden Gewinnern bzw. deren Vertretern. Dieses wird im Anschluss daran auf der OHO-Homepage sowie den vereinseigenen Fanseiten in Facebook und Instagram mit Vor- und Zuname der abgebildeten Personen veröffentlicht.

Nach Möglichkeit erscheint das Gewinnerfoto mit Vor- und Zuname der abgebildeten Personen auch in der örtlichen Tagespresse.

 

Sonstige Rechte 

Der OHO e.V. kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit anpassen sowie das beschriebene Gewinnspiel vorzeitig abbrechen.

Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass eine Registrierung und somit alle Aktionen in sozialen Netzwerken in eben diesen sichtbar sind und gespeichert werden. Der OHO e.V. speichert außerhalb von Facebook und der Vereinshomepage keine personenbezogenen Gewinnerdaten. Davon ausgenommen ist das bei der Preisübergabe gemachte Foto der 5 Gewinner, das mit Vor- und Zunamen des Abgebildeten verarbeitet wird.

Die einzelnen Gewinner können jederzeit eine Löschung des Fotos –insofern online möglich- einfordern und eine weitere/künftige Nutzung untersagen.

Grundsätzlich können Teilnehmer ihre Teilnahme jeweils bis Sonntagmittag (12 Uhr) widerrufen bzw. ihre Kommentare selbst löschen. Bereits beim OHO e.V. eingegangene Teilnahme-E-Mails können nicht zurückgeholt werden.

Zweiter Verschenkemarkt auf dem Stadtplatz

Zweiter Verschenkemarkt auf dem Stadtplatz

Zweiter Verschenkemarkt auf dem Stadtplatz

–ABGESAGT–: Der Frühjahrsputz bzw. das große Ausmisten & Stöbern kann beginnen!
Anstatt wegwerfen, dieses Mal lieber verschenken und wiederverwenden, sprich nachhaltig recyceln.

Denn:
Nach der Premiere vergangenen Herbst, ist der 2. Osterhofener Verschenkemarkt 2020 im Frühjahr geplant.

Was kann man sich unter einem Verschenkemarkt vorstellen?
– im weitesten Sinne ein Flohmarkt von privat zu privat, jedoch OHNE jeglichen Geldfluss.

Wann findet der 2. Verschenkmarkt im Landkreis Deggendorf statt?
– am Samstag, 02. Mai 2020,
– von 10-13 Uhr

Wer kann an diesem Markt teilnehmen?
– grundsätzlich alle Bürger/innen, die etwas zu verschenken haben bzw. gerne anderen eine Freude bereiten sowie natürlich auch alle, die auf der Suche nach etwas Besonderem sind und sich gerne beschenken lassen.
=> Die Teilnahme bedarf keiner Anmeldung.

Wie nimmt man am Verschenkemarkt teil & wie läuft ein derartiger Markt ab?
– VERSCHENKER: man liefert seine „Ware/Geschenke“ zum Osterhofener Stadtplatz und legt oder stellt sie auf dem dortigen Sandplatz (auf dem immer montags Wochenmarkt ist) ab – sollte nach den drei Stunden noch etwas übrig sein, nimmt man die Reste wieder mit nach Hause.
Jeder Verschenker kümmert sich selbst um seinen „Stand“, sprich er präsentiert seine Ware in Kisten/Schachteln, auf Decken/Tüchern oder auf kl. Tischchen, die er selbst mitbringt.
=> Keine Absperrungen oder Reservierungen möglich!

– BESCHENKTER: alle Produkte, die man von 10-13 Uhr auf dem Stadtplatz sieht und die einem gefallen, dürfen kostenlos mitgenommen werden.

Fallen Gebühren an?
– es entstehen keinerlei Kosten, weder für die „Händler/Verschenker“, noch für die „Kunden/Beschenkte“;
also weder Standgebühren, noch Teilnahmegebühren –
weder Warenpreise, noch Eintrittspreise

Was passiert wenn es regnet?
– beim ersten Markt 2019 war ziemlich ungemütliches Wetter, sodass der 2. Markt dieses Jahr nun sicherlich von herrlichem Wetter gesegnet sein wird.

NEUE Anschlagtafel für in Abwesenheit zu Verschenkendes:
– größere Artikel, die verschenkt werden sollen, aber zu sperrig und zu schwer zum Mitbringen sind, können per Foto/Zeichnung beschrieben werden (z.B. anhand eines Plakats/Flyers).
Es steht eine entsprechende Tafel auf dem Stadtplatz zur Verfügung, an die die Flugblätter gehängt werden dürfen.
Bei Interesse notieren sich Beschenkte selbständig die Kontaktdaten der Verschenker und vereinbaren sich einen eigenen Abhol- oder Liefertermin außerhalb des Marktes.

Parken & Anliefern – bitte beachten:
– Der 02.05. ist ein normaler Einkaufstag (gerade nach dem Maifeiertag wird ordentlich was los sein), an dem die Geschäfte und Gastronomie rund um den Stadtplatz ebenso geöffnet haben.
– Darüber hinaus ist der 02.05. der 1. Samstag im Mai, d.h. vereinzelte Osterhofener Geschäfte haben an diesem Tag bis 16 Uhr auf.
– Die Parkplätze im Stadtzentrum dienen den Geschäfts- / Gastronomie- und Markt-Kunden! Sie dürfen nicht als Markt-Standplatz genutzt werden und sollen von den Verschenkern lediglich kurzzeitig zum Anliefern der Waren genutzt werden.
– Langzeitparkplätze befinden sich in der Seewiesen vor der Markus-Stöger-Halle bzw. neben dem Stadion sowie hinter dem Rathaus.
– Im Stadtgebiet gilt die übliche Parkscheibenpflicht.

Osterhofener Rosstag – verkaufsoffener Sonntag

Osterhofener Rosstag – verkaufsoffener Sonntag

Osterhofener Rosstag – verkaufsoffener Sonntag

–ABGESAGT–: Der erste von insgesamt vier verkaufsoffenen Sonntagen findet in Osterhofen alljährlich am Palmsonntag statt. Dieses Mal am 05. April.

Dann werden nicht nur bunte Palmzweige geweiht und in die Stadtpfarrkirche getragen, sondern es es lohnt sich darüberhinaus zw. 9 und 17 Uhr über den großen Warenmarkt mit umfangreichem Sortiment im Stadtzentrum zu schlendern sowie einen Blick in die offenen Geschäfte zu werfen.

Highlights des sog. Osterhofener Rosstags sind sicherlich die Pferdeschau (moderiert), bei der vormittags vor der Bühne in der Vorstadt prächtige Kaltblüter neben Haflingern und Ponys vorgestellt werden, und der lange Kutschenfestzug, der am frühen Nachmittag mit zahlreichen Ehrengästen und Motto-Gespannen durch die Innenstadt führt.
Heuer mit Schirmherr Hubert Aiwanger, Bayerns Wirtschaftsminister und stv. Ministerpräsident, zum Thema „Unsere heimische Jagd“.

Die Osterhofener Geschäftswelt erwartet Kunden aus nah und fern von 12 bis 17 Uhr. Die örtliche Gastronomie ist ganztags geöffnet. Je nach Witterung wird am Palmsonntag erstmals in den Außenterrassen und Biergärten serviert. Seit einem Monat ist auch die Eisdiele am Stadtplatz wieder betriebsbereit. 

OHO-Regenschirm ausleihen

OHO-Regenschirm ausleihen

OHO-Regenschirm ausleihen

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen!
Neues Schirm-Leihsystem von OHO.

Sie sind gerade in die Osterhofener Geschäftswelt eingetaucht, zur Beratung bei einem Dienstleister oder gönnen sich eine Stärkung in einer der Gaststätten Osterhofens. An der Kasse oder Theke angelangt, werfen Sie einen Blick nach draußen und müssen feststellen, dass es urplötzlich angefangen hat zu nieseln, zu regnen oder gar zu schneien. Wie es der Zufall so will, haben Sie in diesem Moment keinen Regenschirm zur Hand oder diesen zuvor im Auto liegen lassen. Katastrophe, denken Sie? Nur halb so schlimm, sagen wir!

Osterhofen und seine Geschäfte lassen Sie nicht im Regen oder Schnee stehen!

Seit Oktober 2019 bietet eine Auswahl an Osterhofener Geschäften, überwiegend in Stadtplatz-Nähe, Leihschirme an. Diese sind beim Eingang oder im Kassenbereich aufgestellt und können bei Bedarf gerne kostenlos benutzt werden. Da es einem/r anderen KundenIn zu einem späteren Zeitpunkt wie Ihnen ergehen kann, bitten Sie die teilnehmenden Osterhofener Betriebe, dass Sie den Schirm zeitnah wieder zurückbringen.

Bei folgenden Händlern, Gastronomien und Unternehmen können Sie bis dato kostenlos Regenschirme leihen:

Plattlinger Straße:
1A-Garten Ammer

Stadtplatz:
Mode-Eck,
Max Alteneder – Werkmarkt
Planungsteam Baumgartner
Volksbank Osterhofen
Buchhaltungsbüro Knogler

Vorstadt:
SO+ Architektur / Landschaft

In Altenmarkt:
Altenmarkter Hof
Tanzschule Steinecker-Heller

Kirchbergstr.:
Stadtbücherei Osterhofen

https://www.facebook.com/WerkmarktAlteneder/photos/a.728470127187677/2836291046405564/?type=3&theater

Osterhofener Winterschlussverkauf

Osterhofener Winterschlussverkauf

Osterhofener Winterschlussverkauf

Süße Neujahrsgrüße der Osterhofener Händler! Stadteigener Winterschlussverkauf ab Januar 2020

Wenn der Winter einkehrt und sich die kalte Jahreszeit mit Schnee und Frost über Donau- und Vilstal ausbreitet, kann keiner mehr den Angeboten des örtlichen Fachhandels auf wohlig warme und heimelige Winterkollektionen widerstehen. Wofür andernorts Perchten eingeladen werden, nämlich dem Winter den Kehraus zu machen, übernehmen in Osterhofen die Gewerbetreibenden. Heiße Rabatte und Schnäppchen halten unmittelbar nach den Weihnachtsfeiertagen Einzug in die Herzogstadt an der Donau. Spätestens ab Donnerstag, 02. Januar, werden Rotstifte angesetzt, Aktionstische zusammengerückt und locken drei bis sechs Wochen lang Angebote in allen Branchen.

Das Frühjahr steht in der Textil- und Schuhbranche im Januar genauso in den Startlöchern wie in der Haus- und Garten-Abteilung. 15 Betriebe, darunter Einzelhändler und Dienstleister, gewähren ihren Kunden bis Ende Januar und z.T. sogar darüber hinaus, Rabatte auf saisonale Ware und ausgewählte Produkte oder stellen besondere Probier- und Gratisproben bereit.

Wer am Schlussverkauf teilnimmt und auf welche Vergünstigungen sich die Kunden im jeweiligen Geschäft freuen dürfen, übermitteln große einheitliche Plakate in Schaufenstern und Ladentüren.

Die Jagd nach einmaligen Winter-Angeboten lohnt sich und zwar in zweierlei Hinsicht.
Beim Erwerb eines der ausgewiesenen Aktionsprodukte haben Kunden die Möglichkeit, sich an einem Gewinnspiel zu beteiligen. Kostenlose Teilnahmekarten liegen in den 15 teilnehmenden Unternehmen im Stadtzentrum, im Ortsteil Altenmarkt und im Donau-Gewerbepark bei Ruckasing auf und müssen nach dem Ausfüllen lediglich von einem davon abgestempelt werden. Dabei spielt es keine Rolle, für wie viel im jeweiligen Geschäft eingekauft und ob tatsächlich ein Schlussverkaufsangebot wahrgenommen worden ist oder nicht.

Alle bis Samstag, 15. Februar, eingegangenen Karten mit einem Firmenstempel nehmen an der Verlosung von 2x 5 Osterhofener Gutscheinkarten à 10 Euro teil. Mit diesen Gutscheinen im Gesamtwert von 2x 50 Euro können die Gewinner schließlich erneut in die Osterhofener Geschäfts- und Gastrowelt eintauchen und sich ihre Wünsche erfüllen oder aber sich kulinarisch verwöhnen lassen.

Gelegenheit, beim OHO-Wintersale beste Angebote abzugreifen, bieten Anfang 2020:
In der Frühlingstraße: AVL Linke
In der Plattlinger Straße: Schuh Liebl, 1A-Garten Ammer, Siebenhandl Bäckerei-Café, Euronics Thierfelder
Am Stadtplatz: Mode-Eck, Simader Fashion Store, Max Alteneder – Werkmarkt
Am Marienplatz: Erdl-Polifke Mode & Textil
In der Kirchbergstraße: Gardinen Brunner
In der Vorstadt: Schuhhaus Irber, Elektrotechnik Wiese, Regazo Reisen
In Altenmarkt: Getränkeservice Wurm
Im Donau-Gewerbepark: Bauzentrum Zillinger



*Hinweise und Bedingungen zur Teilnahme am Gewinnspiel im Rahmen des Osterhofener Winterschlussverkaufs 2020:
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unabhängig von Geschäft und Einkauf.
Sie ist an keinen bestimmten Einkaufswert gebunden.
Um teilzunehmen, füllen Kunden (insofern die Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind, dürfen dies auch Minderjährige sein) die kostenlos in den Betrieben aufliegenden Teilnahmekarten aus, lassen diese vom Geschäft abstempeln und geben sie bis spätestens 15.02.2020 im Rathaus ab.
Nach der Ziehung werden zwei Gewinner telefonisch benachrichtigt (voraussichtlich Anfang März 2020) und zur Preisübergabe ins Rathaus eingeladen.
Die 2x 5 Stk. Osterhofener Gutscheinkarten im Gesamtwert von je 50€ werden ihnen im Beisein der Bürgermeisterin und der Presse überreicht.
Die an diesem Tag/Abend gemachten Fotos werden in der örtlichen Presse, auf der OHO-Homepage und in den sozialen Netzwerken des Stadtmarketings veröffentlicht sowie die Namen und ggf. der Wohnort der beiden Gewinner genannt.
Ebenfalls genannt werden die Betriebe, in denen die Gewinner ihre Sieger-Teilnahmekarten haben stempeln lassen.
Weitere personenbezogene Daten (wie die Telefonnummer) werden nur zum Zwecke der Gewinn-Ausgabe verwendet und von uns nicht gespeichert.
Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr! Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bis zur Gewinn-Auslosung kann die Teilnahme widerrufen werden.