für das neue Gewinnspiel – „OHO zahlt deine Lockdown-Rechnung“
Veranstalter
Das Gewinnspiel namens „OHO zahlt deine Lockdown-Rechnung“ führt der OHO e.V.-Stadtmarketing Osterhofen, Stadtplatz 13, 94486 Osterhofen durch.
Der Verein ist in Eigenregie für die Durchführung, die Ermittlung der Sieger und die Übergabe der Preise verantwortlich. Er steht dabei in keiner Verbindung zu Dritten, zu Facebook oder zu sonstigen sozialen Netzwerken. Folglich wird er weder von einem der sozialen Netzwerke, noch von anderen Dritten beeinflusst, unterstützt oder gar finanziert.
Inhalt
Beim Gewinnspiel „OHO zahlt deine Lockdown-Rechnung“ handelt es sich um eine Verlosung.
Teilnehmer (m/w/d) sind ab sofort dazu aufgerufen, bis zu einer vorgegebenen Frist Rechnungen (im Original oder in sehr gut lesbarer Kopie) an den OHO e.V. zu schicken.
Erfolgen kann dies auf zwei verschiedene Wege: entweder per Post an OHO-Stadtmarketing Osterhofen e.V., Stadtplatz 13, 94486 Osterhofen oder aber per E-Mail an stadtmarketing@osterhofen.de
Angenommen und zur Teilnahme berechtigt sind nur Rechnungen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums von OHO-Betrieben (Gewerbetreibenden mit Sitz in Osterhofen und seinen Ortsteilen) ausgestellt worden sind.
Der teilnehmende Bürger/Kunde muss folglich an vorgegebenen Tagen in der Osterhofener Gastronomie, respektive im Osterhofener Einzelhandel eingekauft/bestellt und bezahlt haben oder bei einem Osterhofener Dienstleister Leistungen in Anspruch genommen haben.
Start, Dauer & Ende
Für die Teilnahme am Gewinnspiel können ab sofort, bis max. Montag, 15.02.2021, (=Annahme- & Einsendeschluss) OHO-Rechnungen eingereicht werden, die zwischen Sonntag, 24.01.2021 und Sonntag, 14.02.2021 (also bis zum Ende der Lockdown-Verlängerung bzw. bis zum Faschingssonntag) von Osterhofener Betrieben ausgestellt worden sind.
Ab Dienstag, 16.02.2021 werden aus den eingereichten Rechnungen die Gewinner ermittelt. Diese Rechnungen übernimmt der OHO e.v. je nach Höhe komplett oder anteilig. (siehe Preis/Gewinn).
Gewerbetreibende selbst und Angehörige/Mitarbeiter eines Osterhofener Betriebs dürfen keine eigenen Rechnungen, Rechnungen ihres Arbeitgebers einreichen. (siehe Beschränkungen/Ausschluss)
Der OHO e.V. behält sich das Recht vor, die Gewinnspiel-Dauer ohne Angabe eines Grundes zu verkürzen, abzubrechen oder aber zu verlängern.
Preis / Gewinn (Änderung am 1.2.2021)
Im Rahmen des Gewinnspiels übernimmt der OHO e.V. von 5 Gewinnern je max. 100€ des eingereichten Rechnungsbetrags.
Die Gewinnausbezahlung erfolgt in von Form jeweils bis zu zehn Osterhofener Gutscheinkarten à 10 Euro.
Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel selbst ist kostenlos.
Der Teilnehmer muss lediglich dafür sorgen, bzw. selbst dafür aufkommen, dass die Rechnung pünktlich beim OHO e.V. eingeht.
Eine Teilnahme wird gültig, insofern die Osterhofener Rechnung dem OHO e.V. bis einschließlich Montag, 15.02.2021, im Original, in Kopie oder gescannt vorliegt und der Teilnehmer seine Kontaktdaten in Form von Vor- & Zuname, Adresse und Telefonnr. od. E-Mail-Adresse ordnungsgemäß angegeben hat
Rechnungen, die über soziale Netzwerke (Facebook/Instagram) & Co. übermittelt werden, werden aus Gründen des Datenschutzes nicht angenommen/akzeptiert.
Beschränkungen und Ausschluss
Teilnehmer am Gewinnspiel müssen mindestens 16 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Jeder Teilnehmer kann bis Montag, 15.02.2021, max. drei OHO-Rechnungen für die Verlosung einreichen.
Ausgeschlossen werden Gewerbetreibende und ihre Angehören/Verwandten ersten Grades sowie ihre Mitarbeiter, die Rechnungen von sich selbst oder ihrem Arbeitgeber einsenden.
Der Gewinn wird dem unberechtigten Teilnehmer aberkannt!
Rechnungen, die erst ab Dienstag, 16.02.2021, beim OHO e.V. ankommen, werden nicht mehr in die Verlosung einbezogen.
Ermittlung der Gewinner und Bekanntgabe (Änderung am 1.2.2021)
Ab Dienstag, 16.02.2021, werden aus allen teilnehmenden Rechnungen 5 per Zufallsprinzip gezogen.
Die Inhaber der 5 Gewinner-Rechnungen werden per Telefon/Handy oder E-Mail (je nach Angabe der Kontaktdaten) über ihren Gewinn informiert.
Der Rechtsweg ist jeweils ausgeschlossen.
Pro Teilnehmer ist je nur ein Gewinn möglich.
Preisübergabe (Änderung am 1.2.2021)
Die Übergabe der je bis zu 10 Osterhofener Gutscheinkarten an die 5 Gewinner erfolgt entweder auf dem Postweg, durch Abholung im Rathaus oder – sollten es die dann geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zulassen – persönlich im Betrieb, in dem die eingereichte Rechnung entstanden ist, sprich in dem zuvor eingekauft worden war.
Bei einer persönlichen Preisübergabe macht der OHO e.V. oder Gewerbetreibende ein Foto, welches im Anschluss daran auf der OHO-Homepage sowie den vereinseigenen Fanseiten in Facebook und Instagram mit Vor- und Zuname der abgebildeten Personen veröffentlicht wird
Nach Möglichkeit erscheint das Gewinnerfoto mit Vor- und Zuname der abgebildeten Personen auch in der örtlichen Tagespresse.
Sonstige Rechte (Änderung am 1.2.2021)
Der OHO e.V. kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit anpassen sowie das beschriebene Gewinnspiel vorzeitig ab- bzw. unterbrechen oder die Verlosung absagen.
Der OHO e.V. speichert außerhalb von Facebook/Instagram und der Vereinshomepage keine personenbezogenen Gewinnerdaten. – Davon ausgenommen sind die bei einer persönlichen Preisübergabe gemachten Fotos der 5 Gewinner, welche mit Vor- und Zunamen der Abgebildeten verarbeitet werden. Ebenso davon ausgenommen sind die 5 Gewinner-Rechnungen, die aufgrund der Gewinn-Ausbezahlung in die Buchhaltung des OHO e.V. fließen werden.
Die einzelnen Gewinner können jederzeit eine Löschung des Fotos –insofern online möglich- einfordern und eine weitere/künftige Nutzung untersagen.
Grundsätzlich können Teilnehmer ihre Teilnahme bis Montag, 15.02.2021 (23:55 Uhr) widerrufen bzw. ihre eingeschickte Rechnung vernichten lassen. Bereits beim OHO e.V. eingegangene Teilnahme-E-Mails können nicht zurückgeholt werden, jedoch zumindest nach Eingang vom OHO e.V. gelöscht werden.