OHO Sommeraktion: Wir zahlen Ihre Rechnung!

OHO Sommeraktion: Wir zahlen Ihre Rechnung!

OHO Sommeraktion: Wir zahlen Ihre Rechnung!

Einkaufen, ausfüllen, und Gewinnen!

Wir ziehen wöchentlich zwei Gewinner. 5 Wochen lang!

OHO erstattet Ihnen Ihre eingereichte Rechnung bis zu einem Betrag von 100 Euro in Form unserer Gutscheinkarten zurück!

So einfach geht’s:

 

In Osterhofen einkaufen!

Ihre Rechnung zusammen mit Ihrer Anschrift an Stadtmarketing@Osterhofen.de senden!

oder

Ihre Rechnung gemeinsam mit der ausgefüllten Flyer Rückseite bei den teilnehmenden OHO-Mitgliedes-Unternehmen abgeben.

Herzlichen Glückwunsch, Sie nehmen an der aktuellen Verlosung Teil!

Mit etwas Glück zählen Sie zu den Gewinnern!

Nähere Infos unter: Teilnehmerbedingungen 

 

Fleischi unterwegs in Osterhofen

Fleischi unterwegs in Osterhofen

20 Geschäfte aus Osterhofen (Lkr. Deggendorf) präsentierten sich und ihr Geschäft im Mai in der Serie „Fleischi unterwegs“. Im Rahmen von fünf Folgen tourte Fleischi durch jeweils vier Geschäfte und verschafft sich einen Überblick über den Einzelhandel in Osterhofen.

Initiiert wurde die Aktion von dem Stadtmarketingverein OHO.

Da der Marketingverein dieses Jahr coronabedingt nicht so viele Aktionen durchführen konnte, habe man sich etwas einfallen lassen.

Die Wahl fiel auf das Fernsehformat mit dem ehemaligen Radio-Moderator Bernhard „Fleischi“ Fleischmann.

OHO übernimmt dabei die Kosten. Als Inspiration diente eine Serie mit ihm, in der er im vergangenen Jahr in seiner Heimatstadt Landshut mehrere Kurzfilme zu Attraktionen, Freizeittipps und gastronomischen Einkehrmöglichkeiten produziert hatte.

Osternest-Suche

Osternest-Suche

Osternest-Suche

Basteln und Malen zum und für den Osterhasen!

Ab Montag, 15.02.2021, dürfen Eltern/Kinder eine Bastelvorlage für ein Osterkörbchen mit Henkel im Osterhofener Rathaus abholen. Solange der Vorrat reicht, sind die Malbögen von Montag bis Freitag immer vormittags bis 8-12 Uhr erhältlich. Wegen des Corona-Lockdowns ist das Rathaus nicht für den Publikumsverkehrt geöffnet, jedoch über das Fenster links vom Haupteingang erreichbar. Bitte klopfen.

Ab Mittwoch, 17.02.2021, sind die Bastelbögen darüber hinaus auch in der Stadtbücherei hinter der Stadtpfarrkirche zu haben. Dort erhalt man sie als Beilage, sobald man bestellte Bücher oder Zeitschriften abholt. Darüber hinaus auch am Post-Schalter in der Seewiesen.

NEU: Von Montag, 15.03.- bis einschließlich Samstag, 20.03.2021, dürfen sich bis zu 50 Kinder für die Osternest-Suche anmelden. Hierzu bitte das fertig gebastelte und bemalte Körbchen in die Post-Annahmestelle in der Seewiesen (ehemals Edeka, neben der Stadthalle) abgeben. => Öffnungs-/Abgabezeiten: Montag bis Freitag: 8 – 18 Uhr und Samstag: 8 – 12:30 Uhr
Die ersten bzw. schnellsten 50 Anmelder nehmen an der Suche teil.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur eine begrenzte Anzahl an Körbchen zulassen und somit zusammen mit Edeka Mittermeier in Gergweis mit österlichen Köstlichkeiten füllen können.

Kurz vor Ostern – in der KW 13 – werden diese 50 Körbchen dann auf teilnehmende Geschäfte verteilt und können dort von spätestens 31.03.2021 bis 10.04.2021 von den rechtmäßigen Eigentümern/Kindern abgeholt werden (Bitte unbedingt Name und Telefonnr. des Teilnehmer-Kinders an der Körbchen-Unterseite vermerken/aufkleben).

BITTE BEACHTEN: Wegen der noch immer geltenden Corona-Einschränkungen müssen z.T. Abholtermine mit den jeweiligen Geschäften vereinbart werden. Bitte entnehmen Sie die Kontaktdaten den Aushängen an den Eingangstüren bzw. den Internetauftritten und rufen sie direkt bei dem Geschäft an, in dem das Körbchen Ihres Kindes steht.

Das Stadtmarketing weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Suche Eltern selbst für ihre teilnehmenden Kinder verantwortlich sind und haften.

Bastelvorlage abholen: im Rathaus oder in der Stadtbücherei

Vorlage über die Stanzpunkte aus dem Bogen heraustrennen

Vorlage bemalen und gestalten sowie an den vorgefalzten Linien knicken und falten

gefaltete Vorlage zum Körbchen zusammenstecken und ggf. innen mit Klebeband befestigen

Namen und Tel.Nr. des teilnehmenden Kindes auf die Unterseite schreiben/kleben. Fertig!

Verlosung OHO zahlt deine Lockdown-Rechnung

Verlosung OHO zahlt deine Lockdown-Rechnung

Verlosung OHO zahlt deine Lockdown-Rechnung

Mitmachen und Rechnungsbetrag erstattet bekommen. 

Sammle ab sofort deine OHO-Rechnungen und schicke uns diese (max. 3 Stück pro Teilnehmer) bis Montag, 15.02.2021, per E-Mail oder Post zu. Alle bis dahin eingegangenen Originalrechnungen oder gut lesbaren Kopien/Scans nehmen ab dem 16.02.2021 an der Lockdown-Rechnung-Verlosung teil.

Die eingereichten Rechnungen müssen zwischen 24.01.2021 und 14.02.2021 in einem Osterhofener Betrieb (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung) ausgestellt worden sein.

ACHTUNG PREIS-ÄNDERUNG AM 01.02.2021:
5 Gewinner bekommen Ihre eingereichten Rechnungen von uns (anteilig) rückerstattet. Maximal 100 Euro pro Gewinner bezahlen wir in Form von Osterhofener Gutscheinkarten (max 10 Stück à 10 Euro) aus.

Die Preise können Ende Februar entweder im Rathaus abgeholt werden oder werden direkt im Betrieb überreicht, in dem zuvor eingekauft und die Rechnung ausgestellt worden war. Sollte dies aufgrund von den dann geltenden Corona-Regeln nicht möglich sein, werden die Gewinne auf postalischem Wege zugeschickt.

Ausführliche Teilnahmebedingungen (bitte klicken)

für das neue Gewinnspiel – „OHO zahlt deine Lockdown-Rechnung“

Veranstalter
Das Gewinnspiel namens „OHO zahlt deine Lockdown-Rechnung“ führt der OHO e.V.-Stadtmarketing Osterhofen, Stadtplatz 13, 94486 Osterhofen durch.

Der Verein ist in Eigenregie für die Durchführung, die Ermittlung der Sieger und die Übergabe der Preise verantwortlich. Er steht dabei in keiner Verbindung zu Dritten, zu Facebook oder zu sonstigen sozialen Netzwerken. Folglich wird er weder von einem der sozialen Netzwerke, noch von anderen Dritten beeinflusst, unterstützt oder gar finanziert.

Inhalt
Beim Gewinnspiel „OHO zahlt deine Lockdown-Rechnung“ handelt es sich um eine Verlosung.

Teilnehmer (m/w/d) sind ab sofort dazu aufgerufen, bis zu einer vorgegebenen Frist Rechnungen (im Original oder in sehr gut lesbarer Kopie) an den OHO e.V. zu schicken.
Erfolgen kann dies auf zwei verschiedene Wege: entweder per Post an OHO-Stadtmarketing Osterhofen e.V., Stadtplatz 13, 94486 Osterhofen oder aber per E-Mail an stadtmarketing@osterhofen.de

Angenommen und zur Teilnahme berechtigt sind nur Rechnungen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums von OHO-Betrieben (Gewerbetreibenden mit Sitz in Osterhofen und seinen Ortsteilen) ausgestellt worden sind.

Der teilnehmende Bürger/Kunde muss folglich an vorgegebenen Tagen in der Osterhofener Gastronomie, respektive im Osterhofener Einzelhandel eingekauft/bestellt und bezahlt haben oder bei einem Osterhofener Dienstleister Leistungen in Anspruch genommen haben.

Start, Dauer & Ende
Für die Teilnahme am Gewinnspiel können ab sofort, bis max. Montag, 15.02.2021, (=Annahme- & Einsendeschluss) OHO-Rechnungen eingereicht werden, die zwischen Sonntag, 24.01.2021 und Sonntag, 14.02.2021 (also bis zum Ende der Lockdown-Verlängerung bzw. bis zum Faschingssonntag) von Osterhofener Betrieben ausgestellt worden sind.

Ab Dienstag, 16.02.2021 werden aus den eingereichten Rechnungen die Gewinner ermittelt. Diese Rechnungen übernimmt der OHO e.v. je nach Höhe komplett oder anteilig. (siehe Preis/Gewinn).

Gewerbetreibende selbst und Angehörige/Mitarbeiter eines Osterhofener Betriebs dürfen keine eigenen Rechnungen, Rechnungen ihres Arbeitgebers einreichen. (siehe Beschränkungen/Ausschluss)

Der OHO e.V. behält sich das Recht vor, die Gewinnspiel-Dauer ohne Angabe eines Grundes zu verkürzen, abzubrechen oder aber zu verlängern.

Preis / Gewinn (Änderung am 1.2.2021)
Im Rahmen des Gewinnspiels übernimmt der OHO e.V. von 5 Gewinnern je max. 100€ des eingereichten Rechnungsbetrags.

Die Gewinnausbezahlung erfolgt in von Form jeweils bis zu zehn Osterhofener Gutscheinkarten à 10 Euro.

Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel selbst ist kostenlos.

Der Teilnehmer muss lediglich dafür sorgen, bzw. selbst dafür aufkommen, dass die Rechnung pünktlich beim OHO e.V. eingeht.

Eine Teilnahme wird gültig, insofern die Osterhofener Rechnung dem OHO e.V. bis einschließlich Montag, 15.02.2021, im Original, in Kopie oder gescannt vorliegt und der Teilnehmer seine Kontaktdaten in Form von Vor- & Zuname, Adresse und Telefonnr. od. E-Mail-Adresse ordnungsgemäß angegeben hat

Rechnungen, die über soziale Netzwerke (Facebook/Instagram) & Co. übermittelt werden, werden aus Gründen des Datenschutzes nicht angenommen/akzeptiert.

Beschränkungen und Ausschluss
Teilnehmer am Gewinnspiel müssen mindestens 16 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Jeder Teilnehmer kann bis Montag, 15.02.2021, max. drei OHO-Rechnungen für die Verlosung einreichen.

Ausgeschlossen werden Gewerbetreibende und ihre Angehören/Verwandten ersten Grades sowie ihre Mitarbeiter, die Rechnungen von sich selbst oder ihrem Arbeitgeber einsenden.

Der Gewinn wird dem unberechtigten Teilnehmer aberkannt!

Rechnungen, die erst ab Dienstag, 16.02.2021, beim OHO e.V. ankommen, werden nicht mehr in die Verlosung einbezogen.

Ermittlung der Gewinner und Bekanntgabe (Änderung am 1.2.2021)
Ab Dienstag, 16.02.2021, werden aus allen teilnehmenden Rechnungen 5 per Zufallsprinzip gezogen.

Die Inhaber der 5 Gewinner-Rechnungen werden per Telefon/Handy oder E-Mail (je nach Angabe der Kontaktdaten) über ihren Gewinn informiert.

Der Rechtsweg ist jeweils ausgeschlossen.

Pro Teilnehmer ist je nur ein Gewinn möglich.

Preisübergabe (Änderung am 1.2.2021)
Die Übergabe der je bis zu 10 Osterhofener Gutscheinkarten an die 5 Gewinner erfolgt entweder auf dem Postweg, durch Abholung im Rathaus oder – sollten es die dann geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zulassen – persönlich im Betrieb, in dem die eingereichte Rechnung entstanden ist, sprich in dem zuvor eingekauft worden war.

Bei einer persönlichen Preisübergabe macht der OHO e.V. oder Gewerbetreibende ein Foto, welches im Anschluss daran auf der OHO-Homepage sowie den vereinseigenen Fanseiten in Facebook und Instagram mit Vor- und Zuname der abgebildeten Personen veröffentlicht wird

Nach Möglichkeit erscheint das Gewinnerfoto mit Vor- und Zuname der abgebildeten Personen auch in der örtlichen Tagespresse.

Sonstige Rechte (Änderung am 1.2.2021)
Der OHO e.V. kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit anpassen sowie das beschriebene Gewinnspiel vorzeitig ab- bzw. unterbrechen oder die Verlosung absagen.

Der OHO e.V. speichert außerhalb von Facebook/Instagram und der Vereinshomepage keine personenbezogenen Gewinnerdaten. – Davon ausgenommen sind die bei einer persönlichen Preisübergabe gemachten Fotos der 5 Gewinner, welche mit Vor- und Zunamen der Abgebildeten verarbeitet werden. Ebenso davon ausgenommen sind die 5 Gewinner-Rechnungen, die aufgrund der Gewinn-Ausbezahlung in die Buchhaltung des OHO e.V. fließen werden.

Die einzelnen Gewinner können jederzeit eine Löschung des Fotos –insofern online möglich- einfordern und eine weitere/künftige Nutzung untersagen.

Grundsätzlich können Teilnehmer ihre Teilnahme bis Montag, 15.02.2021 (23:55 Uhr) widerrufen bzw. ihre eingeschickte Rechnung vernichten lassen. Bereits beim OHO e.V. eingegangene Teilnahme-E-Mails können nicht zurückgeholt werden, jedoch zumindest nach Eingang vom OHO e.V. gelöscht werden.

 

Osterhofener Winterschlussverkauf 2021

Osterhofener Winterschlussverkauf 2021

Osterhofener Winterschlussverkauf 2021

Trotz Lockdown reduzieren die Osterhofener Einzelhändler auch diesen Winter ihre Preise.

Den jeweiligen Sale-Zeitraum legen die Geschäfte selbst fest. Informieren Sie sich hierzu telefonisch oder per E-Mail beim Betrieb oder sehen Sie auf deren Internet-Auftritten nach.

Zahlreiche Winterschluss-Angebote finden Sie ab sofort im Schuh- und Textil-Einzelhandel, darunter:

Einkaufen mit der Osterhofener Gutscheinkarte

Einkaufen mit der Osterhofener Gutscheinkarte

Einkaufen mit der Osterhofener Gutscheinkarte

WERT 

Die Osterhofener Gutscheinkarte kann sowohl online zum selber designen, als auch offline erworben werden.

#HIER DEINEN PERSÖNLICHEN GUTSCHEIN ENTWERFEN#

EINLÖSUNG 

Mit der Osterhofener Gutscheinkarte kann bargeldlos in zahlreichen teilnehmenden (Fach-)Geschäften in Osterhofen und den Ortsteilen eingekauft sowie in den Gastronomien und Dienstleistungsbetrieben bezahlt werden. — Hier geht’s zu den Akzeptanzstellen

VERKAUFSSTELLEN 

Erwerben kann man die Osterhofener Gutscheinkarte in folgenden Verkaufsstellen am Stadtplatz:

Rathaus der Stadt Osterhofen

Werkmarkt Max Alteneder OHG

Schuhgeschäft Liebl,

KFZ Frammersberger

Der Verkauf findet zu den jeweiligen Öffnungszeiten statt.
Bei Bedarf erhalten Kunden die Osterhofener Gutscheinkarte in einer passenden Geschenk-Einsteckkarte mit Kuvert.

BETRIEBLICHER ERWERB bzw. RÜCKGABE 

Für Betriebe, die die Osterhofener Gutscheinkarte im Rahmen der 50 Euro-Freigrenze monatlich als steuerfreie Sachzuwendung (nach §8 Absatz 2, Satz 11 EstG) an Mitarbeiter verschenken wollen, können sich hier informieren. Mit unserem System steht einer automatischen Abrechnung nichts mehr im Weg. # Gemeinsam Umsatz für unseren lokalen Handel #