OHO-Lieblingsbetrieb des Monats

OHO-Lieblingsbetrieb des Monats

Ablauf und Teilnahmebedingungen für das online-Gewinnspiel „Mein OHO-Lieblingsbetrieb“

Veranstalter
Das Gewinnspiel „Mein OHO-Lieblingsbetrieb“ führt der OHO e.V.-Stadtmarketing Osterhofen, Stadtplatz 13, 94486 Osterhofen im Rahmen seines 10-jährigen Vereinsjubiläums durch.
 
Start und Dauer
Das Gewinnspiel mit Verlosung dauert 10 Monate lang, von Freitag, 01. Februar 2019, bis Dienstag, 10. November 2019, und steht in keiner Verbindung zu Facebook oder zu Instagram. Folglich wird es von keinem dieser sozialen Netzwerke beeinflusst, unterstützt oder finanziert.
 
Preis / Gewinn
Der OHO e.V. verlost im Rahmen des Gewinnspiels monatlich einen Gutschein – dies ergibt nach Gewinnspiel-Abschluss im November insgesamt 10 Stück – im Wert von je 50€ für einen Osterhofener Betrieb, der Mitglied im OHO e.V. ist, und der vom Gewinner im Zuge der monatlichen Beteiligung selbst gewählt worden ist.
 
Alternativ, z.B. wenn der Betrieb keine 50€-Gutscheine ausstellen kann/will oder wenn 50€ in keiner Relation zu den Preisen der vom Betrieb angebotenen Waren oder Dienstleistungen stehen, kann der Gewinner je 5 Osterhofener Gutscheinkarten à 10€ wählen.
Eine Barauszahlung ist in keinem der beiden Fälle möglich.
 
Teilnahme
Das Gewinnspiel ist kostenlos und an keinen Kauf oder sonstige kostenträchtige Verpflichtungen gebunden.
Darüber hinaus findet das Gewinnspiel nur online statt. Teilnehmer müssen über einen eigenen Account in den sozialen Netzwerken Facebook und/oder Instagram oder aber über eine eigene E-Mail-Adresse verfügen.
 
Eine Teilnahme wird gültig, wenn unter den monatlichen Aufruf/Gewinnspiel-Beitrag (original, nicht geteilte Variante) des OHO e.V. auf der vereinseigenen Facebook- bzw. Instagram-Seite ein Kommentar geschrieben oder aber nach dem monatlichen Aufruf des OHO e.V. eine E-Mail an stadtmarketing@osterhofen.de gerichtet wird. –
 
· Bei einer Teilnahme via E-Mail ist zum Zweck der Gewinner-Bekanntgabe die Angabe von Vor- und Zuname erforderlich, insofern diese in der E-Mail-Adresse selbst nicht ersichtlich werden.
· Bei einer Teilnahme auf Facebook ruft der Teilnehmer folgende OHO-Fanseite auf: https://www.facebook.com/stadtmarketing.osterhofen/
· Bei einer Teilnahme auf Instagram wird die OHO-Fanseite über folgenden Link erreicht: https://www.instagram.com/oho_stadtmarketing_osterhofen/
 
Der Inhalt des öffentlichen Kommentars unter dem OHO-Gewinnspiel-Beitrag auf Facebook oder Instagram bzw. der Inhalt der E-Mail ist ausschlaggebend für den späteren Gewinn des Teilnehmers.
 
Der Teilnehmer nennt im öffentlichen Kommentar oder in der E-Mail denjenigen OHO-Betrieb (seinen „Lieblingsbetrieb“), für den er einen 50€-Gutschein – respektive als Ersatz 5 Osterhofener Gutscheinkarten – erhalten möchte.
 
Der OHO e.V. behält sich das Recht vor, monatlich eine andere Branche oder Unternehmergruppe vorzugeben, aus der der jeweilige „Lieblingsbetrieb“ gewählt werden kann. Zur Anregung siehe grundsätzlich: https://stadtmarketing-osterhofen.de/mitglieder/
Mit der Veröffentlichung eines Kommentars bzw. dem Versand einer E-Mail ist der Teilnehmer mit dem Ablauf und den Bedingungen des Gewinnspiels einverstanden.
 
Beschränkungen und Ausschluss
Teilnehmer am Gewinnspiel müssen mindestens 16 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Teilnehmer, die Inhaber oder Mitarbeiter eines der zur Auswahl stehenden OHO-Betriebe (siehe: https://stadtmarketing-osterhofen.de/mitglieder/) sind, dürfen denjenigen Betrieb, zu dem eine Verbindung besteht, nicht im Kommentar/in der E-Mail nennen. Der Gewinn wird dem unberechtigten Teilnehmer in diesem Falle aberkannt!
 
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist pro Person und Kanal (E-Mail und soziales Netzwerk) einmal im Monat möglich.
Hinterlässt ein Teilnehmer in einem Monat mehrere Kommentare unter dem jeweiligen Gewinnspiel-Beitrag von OHO oder schickt er mehrere E-Mails, zählt jeweils nur der/die erste davon, sprich der im ersten Kommentar/in der ersten E-Mail gewählte OHO-Betrieb.
Gewertet werden für die monatliche Auslosung jeweils die Teilnehmer-Beiträge/E-Mails, die zwischen dem 1. und dem 10. (Ausnahme: Startmonat Februar bis zum 26.) des jeweiligen Monats abgegeben worden sind.
 
Im Folgemonat startet jeweils wieder eine neue Wertungsrunde mit erneuter Kommentar-Möglichkeit unter dem monatsspezifischen Gewinnspiel-Beitrag des OHO e.V. bzw. erneuter Möglichkeit des E-Mail-Versands an den OHO e.V.
 
Personen, die Kommentare/E-Mail mit unangebrachtem/beleidigendem Inhalt oder Inhalten, die nichts mit dem Gewinnspiel zu tun haben, versenden, werden ohne Ankündigung von der Teilnahme ausgeschlossen und entsprechende Inhalte gelöscht.
 
Ermittlung des Monatsgewinners und Bekanntgabe
Pro Monat wird zwischen dem 11. und dem 15. (im Februar bis zum 28.) unter Ausschluss der Öffentlichkeit und per Zufallsprinzip (excel-Funktion) ein Gewinner, der den OHO-Gewinnspielbeitrag zwischen 1. und 10. des Monats kommentiert oder bis dahin einen E-Mail geschickt hat, ausgelost und öffentlich bekannt gegeben. – Wie viele Stimmen der vom Gewinner gewählte Betrieb im Auslosungsmonat insgesamt erhalten hat, ist nicht ausschlaggebend.
 
Der Monatsgewinner wird dabei in einem separaten Beitrag von OHO namentlich erwähnt bzw. nach Möglichkeit markiert, und dazu aufgefordert, sich innerhalb von 2 Tagen bei der OHO-Geschäftsstelle unter Tel. 09932/403-116 oder stadtmarketing@osterhofen.de zurückzumelden.
 
Meldet sich der Gewinner nicht, wird erneut ausgelost und ein anderer Teilnehmer zum Gewinner ernannt. Der Rechtsweg ist jeweils ausgeschlossen.
Pro Teilnehmer ist nur ein Monatsgewinn möglich.
 
Preisübergabe
Die insgesamt 10 Preise überreicht der OHO e.V. monatlich jeweils direkt im gewählten „Lieblingsbetrieb“ bzw. im Falle von Osterhofener Gutscheinkarten, im Rathaus.
 
Zur monatlichen Preisübergabe wird dem Gewinner ein Termin genannt, an dem ihm sein 50€-Gutschein für den „Lieblingsbetrieb“ persönlich in eben diesem überreicht wird.
 
Bei der Preisübergabe macht der OHO e.V. ein Foto vom Gewinner und dem Vertreter seines Lieblingsbetriebs. Dieses wird im Anschluss daran auf der OHO-Homepage sowie den vereinseigenen Fanseiten in Facebook und Instagram mit Vor- und Zuname des jeweiligen Gewinners online veröffentlicht.
 
Nach Möglichkeit erscheinen die Gewinnerfotos mit Vor- und Zuname der abgebildeten Personen auch in der örtlichen Tagespresse.
Auf Wunsch leitet der OHO e.V. das Foto von der Preisübergabe sowohl an den Gewinner, als auch an den „Gewinner-Betrieb“ weiter. Eine daraus resultierende zusätzliche Verarbeitung des Fotos klärt der jeweilige Gewinner-Betrieb selbst mit den abgebildeten Personen ab.
 
Sonstige Rechte
Der OHO e.V. kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit anpassen sowie das beschriebene Gewinnspiel vorzeitig abbrechen.
Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass eine Registrierung und somit alle Aktionen in sozialen Netzwerken in eben diesen sichtbar sind und gespeichert werden. Der OHO e.V. speichert außerhalb von Facebook und Instagram keine personenbezogenen Gewinnerdaten. Davon ausgenommen ist das bei der Preisübergabe gemachte Foto der bis zu 10 Gewinner, das mit Vor- und Zunamen des Abgebildeten verarbeitet wird.
 
Der Gewinner kann jederzeit eine Löschung des Fotos –insofern online möglich- einfordern und eine weitere/künftige Nutzung untersagen. Grundsätzlich können Teilnehmer ihre Teilnahme jeweils bis zum 10. des Monats (im Februar bis zum 26.) widerrufen bzw. ihre Kommentare selbst löschen. Bereits beim OHO e.V. eingegangene Teilnahme-E-Mails können nicht zurückgeholt werden.

Osterhofener Sommerschlussverkauf

Osterhofener Sommerschlussverkauf

Osterhofens Geschäfte setzen Rotstift an.

Hochsommerliche Temperaturen bringen derzeit in der Herzogstadt an der Donau nicht nur Kunden und Geschäftsleute gehörig ins Schwitzen, sondern lassen auch die Preise so mancher Sommerkollektion regelrecht dahinschmelzen.
Dennoch ist es für die Osterhofener Einzelhändler und zahlreiche Dienstleister schon wieder an der Zeit, sich in den warmen Monaten auf die Kalten vorzubereiten, zumindest was Angebote und Sortiment anbelangt. Waren für den Herbst sind größtenteils geordert, Lieferungen trudeln nach und nach ein. Restbestände von Sommer oder gar Frühjahr müssen daher spätestens ab Juli aus den Läden und Lagern weichen und zu Schnäppchenpreisen an die Frau und den Mann gebracht werden. Es muss Platz geschafft werden. Herbst und Winter kommen gewiss.
Ab spätestens Juli wird, hauptsächlich natürlich im Bekleidungs- und Schuhsektor, aber was einzelne Artikel oder Produktgruppen anbelangt, durchaus auch im Pflanzen-, Deko-, Haushalts- oder Elektrobereich, kräftig reduziert und rabattiert. Je nach Betrieb sogar auch noch im August.
Selbst Dienstleister beteiligen sich, ob aus Solidarität zum klassischen Einzelhandel, oder weil sie Ihren Kunden mit Gratiszugaben oder Probierangeboten über einen gewissen Zeitraum etwas Gutes tun wollen, am stadteigenen Schlussverkauf.
Im Regelfall hängen die teilnehmenden Betriebe entsprechende Aktionsplakate auf und bereiten Rabatttische oder –ständer vor. Dennoch dürfen sich Kunden gerne jederzeit nach besonderen SSV-Aktionen und Schmankerln erkundigen.

Wie schon die Jahre zuvor, fällt der zweite verkaufsoffene Sonntag 2019, der große Osterhofener Erntemarkt, genau in die SSV-Wochen von OHO. Schnäppchenjäger dürfen sich folglich über einen zusätzlichen Shopping-Tag am Sonntag, 21. Juli, freuen.

Und die Jagd nach Sommerangeboten lohnt sich durchaus, sogar in doppelter Hinsicht. Beim Erwerb eines der besagten ktionsprodukte, haben Kunden nämlich die Möglichkeit, sich an einem Gewinnspiel von OHO zu beteiligen.
Kostenlose Teilnahmekarten liegen in den teilnehmenden Unternehmen auf und müssen nach dem Ausfüllen lediglich von einem davon abgestempelt werden.

Alle bis Samstag, 10.08.2019, eingegangenen Karten mit einem Firmenstempel nehmen an einer Verlosung teil, bei der heuer in der KW 33 zwei Gewinner ermittelt werden. Diese erhalten jeweils 5 Osterhofener Gutscheinkarten à 10 Euro. Mit diesen Gutscheinen im Gesamtwert von je 50 Euro können die Glückspilze schließlich erneut in die Osterhofener Geschäfts- und Gastrowelt eintauchen und sich ihre Wünsche erfüllen oder aber sich kulinarisch verwöhnen lassen.

Gelegenheit, beim bereits 5. OHO-„Summersale“ beste Angebote abzugreifen, bieten heuer u.a. folgende OHO-Betriebe:

In der Frühlingstraße: AVL Linke
In der Plattlinger Straße: Schuh Liebl, 1A-Garten Ammer, Siebenhandl Bäckerei-Café, Euronics Thierfelder
Am Stadtplatz: Blue Rose Trendmode, Mode-Eck, Simader Fashion Store, Max Alteneder – Werkmarkt
Am Marienplatz: Erdl-Polifke Mode & Textil
In der Kirchbergstraße: Gardinen Brunner
In der Vorstadt: Schuhhaus Irber, Elektrotechnik Wiese, Regazo Reisen
In Altenmarkt: Getränkeservice Wurm
Im Donau-Gewerbepark: Bauzentrum Zillinger

Neubürgergutscheinheft

Neubürgergutscheinheft

Willkommen in Osterhofen! Im Juni 2019 ist die bereits 4. Auflage des Gutscheinheftes für Osterhofener NeubürgerInnen erschienen. Darin enthalten sind dieses Mal 34 Rabatt-/Wert-Gutscheine von Osterhofener Geschäften, Vereinen und den städtischen Einrichtungen Bücherei und Frei-/Hallenbad. Eingelöst werden können die Gutscheine von den Neu-Osterhofenern ab sofort in den teilnehmenden Betrieben. Insofern nicht anders gekennzeichnet, behalten die Gutscheine ihre Gültigkeit solange es den entsprechenden Betrieb vor Ort gibt. Das heißt, auch Gutscheine der Vorgänger-Auflagen werden noch angenommen. 

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Alle Bürger, die zwischen 01. Januar und 01. Juli 2019 nach Osterhofen gezogen sind, und zu diesem Zeitpunkt kein Heft der 3. Auflage mehr erhalten haben, dürfen sich nachträglich ein frischgedrucktes neues Gutscheinheft im Einwohnermeldeamt des Rathauses abholen!

Gewinnspiel zum Volksfest Gergweis

Gewinnspiel zum Volksfest Gergweis

Zum Rosstag startet, wie jedes Jahr, das Volksfest-Gewinnspiel mit 2 Verlosungen.

Via Teilnahmekarte kann bis eine Woche vor Volksfestbeginn kostenlos mitgespielt werden, während das Glücksrad am Volksfest-Samstag betriebsbereit im Festzelt stehen wird. Betätigt werden kann es zwischen 15 und 16 Uhr gegen einen niedrigen Unkostenbeitrag zu Gunsten der TC-Jugend.

Aufgrund des 70-jährigen Jubiläums des Volksfestes spendiert der veranstaltende TC Gergweis beim Gewinnspiel 2019 zwei zusätzliche Hauptpreise: je ejnen fest-reservierten Biertisch für das Volksfest, inkl. je 10 Bier- und Essensfreimarken