Ablauf und Teilnahmebedingungen für das online-Gewinnspiel „Mein OHO-Lieblingsbetrieb“

Veranstalter
Das Gewinnspiel „Mein OHO-Lieblingsbetrieb“ führt der OHO e.V.-Stadtmarketing Osterhofen, Stadtplatz 13, 94486 Osterhofen im Rahmen seines 10-jährigen Vereinsjubiläums durch.
 
Start und Dauer
Das Gewinnspiel mit Verlosung dauert 10 Monate lang, von Freitag, 01. Februar 2019, bis Dienstag, 10. November 2019, und steht in keiner Verbindung zu Facebook oder zu Instagram. Folglich wird es von keinem dieser sozialen Netzwerke beeinflusst, unterstützt oder finanziert.
 
Preis / Gewinn
Der OHO e.V. verlost im Rahmen des Gewinnspiels monatlich einen Gutschein – dies ergibt nach Gewinnspiel-Abschluss im November insgesamt 10 Stück – im Wert von je 50€ für einen Osterhofener Betrieb, der Mitglied im OHO e.V. ist, und der vom Gewinner im Zuge der monatlichen Beteiligung selbst gewählt worden ist.
 
Alternativ, z.B. wenn der Betrieb keine 50€-Gutscheine ausstellen kann/will oder wenn 50€ in keiner Relation zu den Preisen der vom Betrieb angebotenen Waren oder Dienstleistungen stehen, kann der Gewinner je 5 Osterhofener Gutscheinkarten à 10€ wählen.
Eine Barauszahlung ist in keinem der beiden Fälle möglich.
 
Teilnahme
Das Gewinnspiel ist kostenlos und an keinen Kauf oder sonstige kostenträchtige Verpflichtungen gebunden.
Darüber hinaus findet das Gewinnspiel nur online statt. Teilnehmer müssen über einen eigenen Account in den sozialen Netzwerken Facebook und/oder Instagram oder aber über eine eigene E-Mail-Adresse verfügen.
 
Eine Teilnahme wird gültig, wenn unter den monatlichen Aufruf/Gewinnspiel-Beitrag (original, nicht geteilte Variante) des OHO e.V. auf der vereinseigenen Facebook- bzw. Instagram-Seite ein Kommentar geschrieben oder aber nach dem monatlichen Aufruf des OHO e.V. eine E-Mail an stadtmarketing@osterhofen.de gerichtet wird. –
 
· Bei einer Teilnahme via E-Mail ist zum Zweck der Gewinner-Bekanntgabe die Angabe von Vor- und Zuname erforderlich, insofern diese in der E-Mail-Adresse selbst nicht ersichtlich werden.
· Bei einer Teilnahme auf Facebook ruft der Teilnehmer folgende OHO-Fanseite auf: https://www.facebook.com/stadtmarketing.osterhofen/
· Bei einer Teilnahme auf Instagram wird die OHO-Fanseite über folgenden Link erreicht: https://www.instagram.com/oho_stadtmarketing_osterhofen/
 
Der Inhalt des öffentlichen Kommentars unter dem OHO-Gewinnspiel-Beitrag auf Facebook oder Instagram bzw. der Inhalt der E-Mail ist ausschlaggebend für den späteren Gewinn des Teilnehmers.
 
Der Teilnehmer nennt im öffentlichen Kommentar oder in der E-Mail denjenigen OHO-Betrieb (seinen „Lieblingsbetrieb“), für den er einen 50€-Gutschein – respektive als Ersatz 5 Osterhofener Gutscheinkarten – erhalten möchte.
 
Der OHO e.V. behält sich das Recht vor, monatlich eine andere Branche oder Unternehmergruppe vorzugeben, aus der der jeweilige „Lieblingsbetrieb“ gewählt werden kann. Zur Anregung siehe grundsätzlich: https://stadtmarketing-osterhofen.de/mitglieder/
Mit der Veröffentlichung eines Kommentars bzw. dem Versand einer E-Mail ist der Teilnehmer mit dem Ablauf und den Bedingungen des Gewinnspiels einverstanden.
 
Beschränkungen und Ausschluss
Teilnehmer am Gewinnspiel müssen mindestens 16 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Teilnehmer, die Inhaber oder Mitarbeiter eines der zur Auswahl stehenden OHO-Betriebe (siehe: https://stadtmarketing-osterhofen.de/mitglieder/) sind, dürfen denjenigen Betrieb, zu dem eine Verbindung besteht, nicht im Kommentar/in der E-Mail nennen. Der Gewinn wird dem unberechtigten Teilnehmer in diesem Falle aberkannt!
 
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist pro Person und Kanal (E-Mail und soziales Netzwerk) einmal im Monat möglich.
Hinterlässt ein Teilnehmer in einem Monat mehrere Kommentare unter dem jeweiligen Gewinnspiel-Beitrag von OHO oder schickt er mehrere E-Mails, zählt jeweils nur der/die erste davon, sprich der im ersten Kommentar/in der ersten E-Mail gewählte OHO-Betrieb.
Gewertet werden für die monatliche Auslosung jeweils die Teilnehmer-Beiträge/E-Mails, die zwischen dem 1. und dem 10. (Ausnahme: Startmonat Februar bis zum 26.) des jeweiligen Monats abgegeben worden sind.
 
Im Folgemonat startet jeweils wieder eine neue Wertungsrunde mit erneuter Kommentar-Möglichkeit unter dem monatsspezifischen Gewinnspiel-Beitrag des OHO e.V. bzw. erneuter Möglichkeit des E-Mail-Versands an den OHO e.V.
 
Personen, die Kommentare/E-Mail mit unangebrachtem/beleidigendem Inhalt oder Inhalten, die nichts mit dem Gewinnspiel zu tun haben, versenden, werden ohne Ankündigung von der Teilnahme ausgeschlossen und entsprechende Inhalte gelöscht.
 
Ermittlung des Monatsgewinners und Bekanntgabe
Pro Monat wird zwischen dem 11. und dem 15. (im Februar bis zum 28.) unter Ausschluss der Öffentlichkeit und per Zufallsprinzip (excel-Funktion) ein Gewinner, der den OHO-Gewinnspielbeitrag zwischen 1. und 10. des Monats kommentiert oder bis dahin einen E-Mail geschickt hat, ausgelost und öffentlich bekannt gegeben. – Wie viele Stimmen der vom Gewinner gewählte Betrieb im Auslosungsmonat insgesamt erhalten hat, ist nicht ausschlaggebend.
 
Der Monatsgewinner wird dabei in einem separaten Beitrag von OHO namentlich erwähnt bzw. nach Möglichkeit markiert, und dazu aufgefordert, sich innerhalb von 2 Tagen bei der OHO-Geschäftsstelle unter Tel. 09932/403-116 oder stadtmarketing@osterhofen.de zurückzumelden.
 
Meldet sich der Gewinner nicht, wird erneut ausgelost und ein anderer Teilnehmer zum Gewinner ernannt. Der Rechtsweg ist jeweils ausgeschlossen.
Pro Teilnehmer ist nur ein Monatsgewinn möglich.
 
Preisübergabe
Die insgesamt 10 Preise überreicht der OHO e.V. monatlich jeweils direkt im gewählten „Lieblingsbetrieb“ bzw. im Falle von Osterhofener Gutscheinkarten, im Rathaus.
 
Zur monatlichen Preisübergabe wird dem Gewinner ein Termin genannt, an dem ihm sein 50€-Gutschein für den „Lieblingsbetrieb“ persönlich in eben diesem überreicht wird.
 
Bei der Preisübergabe macht der OHO e.V. ein Foto vom Gewinner und dem Vertreter seines Lieblingsbetriebs. Dieses wird im Anschluss daran auf der OHO-Homepage sowie den vereinseigenen Fanseiten in Facebook und Instagram mit Vor- und Zuname des jeweiligen Gewinners online veröffentlicht.
 
Nach Möglichkeit erscheinen die Gewinnerfotos mit Vor- und Zuname der abgebildeten Personen auch in der örtlichen Tagespresse.
Auf Wunsch leitet der OHO e.V. das Foto von der Preisübergabe sowohl an den Gewinner, als auch an den „Gewinner-Betrieb“ weiter. Eine daraus resultierende zusätzliche Verarbeitung des Fotos klärt der jeweilige Gewinner-Betrieb selbst mit den abgebildeten Personen ab.
 
Sonstige Rechte
Der OHO e.V. kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit anpassen sowie das beschriebene Gewinnspiel vorzeitig abbrechen.
Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass eine Registrierung und somit alle Aktionen in sozialen Netzwerken in eben diesen sichtbar sind und gespeichert werden. Der OHO e.V. speichert außerhalb von Facebook und Instagram keine personenbezogenen Gewinnerdaten. Davon ausgenommen ist das bei der Preisübergabe gemachte Foto der bis zu 10 Gewinner, das mit Vor- und Zunamen des Abgebildeten verarbeitet wird.
 
Der Gewinner kann jederzeit eine Löschung des Fotos –insofern online möglich- einfordern und eine weitere/künftige Nutzung untersagen. Grundsätzlich können Teilnehmer ihre Teilnahme jeweils bis zum 10. des Monats (im Februar bis zum 26.) widerrufen bzw. ihre Kommentare selbst löschen. Bereits beim OHO e.V. eingegangene Teilnahme-E-Mails können nicht zurückgeholt werden.