Corona: Geschäfte wieder geöffnet
Am Montag, 20. April, durften Gärtnereien, Baumärkte und Gartencenter als erste wieder ihre Türen öffnen. Eine Woche später, ab 27. April, war es dann auch allen anderen Betrieben im Einzelhandel wieder erlaubt, ihre Ladengeschäfte aufzusperren und Kunden zu empfangen. Seit Mittwoch, 29. April, ist es allen großflächigen Handelsgeschäften möglich, zumindest auf 800 qm wieder zu verkaufen.
Voraussetzung für die Wieder-Öffnung des Handels im Nonfood-Bereich, aber auch die Weiter-Öffnung der Grundversorger, wie Supermärkte, das Lebensmittelhandwerk, die Drogerien und Apotheken sowie Tankstellen und SB-Waschstationen, ist nun das Tragen einer sog. Alltags-/Community-Maske, sprich eines Schutzes von Mund und Nase durch Kunden gleichsam wie Personal. Darüber hinaus muss auf einen nötigen Sicherheitsabstand von mind. 1,50 m geachtet, regelmäßig Hände gewaschen und desinfiziert sowie die Husten- und Niesetikette eingehalten werden.